Social- og Ældreudvalget 2020-21
SOU Alm.del
Offentligt
2436410_0001.png
NR. 211
22.01.2019
ukraine-
analysen
www.laender-analysen.de/ukraine
BEHINDERUNG UND INKLUSION
UNABHÄNGIGKEIT DER UKRAINISCH-ORTHODOXEN KIRCHE
LEIHMUTTERSCHAFT
ANALYSE
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Ukraine
Von Sarah D. Philips (Indiana University, Bloomington)
ANALYSE
2
Geopolitik, Macht und kirchliche Identität:
Der Konflikt um die orthodoxe Kirche in der Ukraine
Regina Elsner (Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien),
Nadezhda Beljakova (Russische Akademie der Wissenschaften)
ANALYSE
5
Leihmutterschaft in der Ukraine:
Aufstieg – und Fall? – eines lukrativen internationalen Marktes
Von Veronika Siegl (Universität Bern)
CHRONIK
8
11. Dezember 2018 – 20. Januar 2019
14
Deutsche Gesellschaft für
Osteuropakunde
Deutsches
Polen-Institut
Forschungsstelle Osteuropa
an der Universität Bremen
Leibniz-Institut für
Agrarentwicklung in
Transformationsökonomien
Leibniz-Institut für
Ost- und Südosteuropa-
forschung
Zentrum für Osteuropa- und
internationale Studien
(ZOiS) gGmbH
Forschungsstelle
Osteuropa
an der Universität Bremen
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0002.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
2
ANALYSE
Die Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Ukraine
Von Sarah D. Philips (Indiana University, Bloomington)
Nicht zuletzt der bewaffnete Konflikt in der Ostukraine hat durch die wachsende Zahl von Invaliden die
Themen Behinderung und Inklusion verstärkt in die ukrainische Öffentlichkeit gerückt. Der Alltag von
Menschen mit Behinderung birgt viele Probleme. Zwar gab es zuletzt einige  Gesetzesreformen, die die
Rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt haben, aber die staatliche Unterstützung ist in vielen Berei-
chen unzureichend und viele Maßnahmen scheitern an der Umsetzung. Hinzu kommen die weitverbrei-
tete Stigmatisierung und Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und der noch aus sowjetischer
Zeit stammende Ansatz, sie von der Gesellschaft abzuschotten. Auch die Förderung inklusiver Bildung und
die Integration in den Arbeitsmarkt stocken. Positive Akzente setzt die Zivilgesellschaft: Sozialunternehmer
entwickeln neue Beschäftigungsmodelle für Menschen mit Behinderung, NGOs treiben Reformen voran
und eine neue Generation junger Aktivisten wirbt für eine inklusive Gesellschaft.
Zusammenfassung
Einleitung
Im Januar 2018 lebten laut einem Bericht des
Nationalen
Verbands der Menschen mit Behinderung in der Ukraine
(kurz NAIU) etwa 6 Prozent der ukrainischen Bevölke-
rung (ca. 2.635.600 Menschen) mit einer Behinderung,
darunter 159.000 Kinder. Behinderung wird definiert
als Verlust der Gesundheit durch Krankheit, Trauma
(bzw. dessen Folgen) oder einen angeborenen Defekt, der
Aktivitäten des täglichen Lebens einschränken kann. Der
Staat ist verpflichtet, die Voraussetzungen für die Wah-
rung der Rechte von Menschen mit Behinderung zu
schaffen und ihren sozialen Schutz zu gewährleisten. Die
offizielle Feststellung einer Behinderung erfolgt durch
eine medizinische Expertenkommission. Es werden drei
»Stufen« von Behinderung unterschieden, abhängig vom
Grad der Beeinträchtigung und den daraus resultierenden
Einschränkungen im Alltag. Jede Person mit Behinde-
rung erhält von der medizinischen Expertenkommission
eine Empfehlung für ein individuelles Rehabilitations-
programm, das idealerweise körperliche, psychologische,
berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen einbe-
zieht, die zum Ziel haben, dass beeinträchtigte oder ver-
lorene Körperfunktionen kompensiert werden und die
soziale und materielle Unabhängigkeit und die Integra-
tion in Arbeitsmarkt und Gesellschaft gefördert werden.
Prekäre Lage trotz Reformen
Das Gesundheitsministerium versucht in jüngerer Zeit
verstärkt, die Situation von Menschen mit Behinde-
rung zu verbessern. So übernahm es 2017 die »Interna-
tionale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinde-
rung und Gesundheit« der Weltgesundheitsorganisation
(WHO) offiziell für das Rehabilitationswesen. Auch das
Pilotprojekt »Aufbau eines Systems von Frühförderein-
richtungen« für Kinder mit Behinderung (2017–20) gilt
als wichtige Innovation.
Die Ukraine hat die »Konvention der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinde-
rungen« ratifiziert und 2012 einen »Nationalen Aktions-
plan« zur Umsetzung dieser verabschiedet. Die Konven-
tion verpflichtet die ukrainische Regierung, Menschen
mit Behinderung und ihren Familien die nötigen Mit-
tel für eine angemessene Lebensqualität bereitzustellen
und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen kon-
tinuierlich zu fördern  – einschließlich des diskrimi-
nierungsfreien Zugangs zu Renten, staatlichen Unter-
stützungsleistungen und Sozialprogrammen. Allerdings
stellte 2015 das UN-Komitee für die Rechte von Men-
schen mit Behinderungen Mängel bei der Umsetzung
der Konvention in der Ukraine fest. Die Invaliditäts-
renten seien viel zu niedrig, um die Grundbedürfnisse,
einschließlich Nahrung und Medizin, zu befriedigen.
Ende 2017 betrug die durchschnittliche monatliche
Invalidenrente 1.982 Hrywnja – umgerechnet 60 Euro.
Tatsächlich genießen Menschen mit Behinderung in
der Ukraine nach wie vor weitaus weniger Privilegien als in
anderen europäischen Ländern oder den USA. Viele leben
in extremer Armut. Trotz der Verabschiedung umfas-
sender Gesetze, die Menschen mit Behinderung gleiche
Rechte im Bildungswesen und auf dem Arbeitsmarkt
sowie eine Reihe von sozialen Unterstützungsleistungen
und barrierefreien Zugang zu Verkehr und öffentlichen
Gebäuden und Anlagen garantieren, werden viele Kinder
und Erwachsene mit Behinderung weiterhin stigmatisiert
und diskriminiert. Sie leben abgeschottet, haben keinen
Zugang zu Bildung und bekommen keine Arbeit. Oft ist
ihr Gesundheitszustand schlecht, weil ihnen eine quali-
tativ hochwertige Gesundheitsversorgung verwehrt bleibt.
Besonders gefährdet sind Binnenvertriebene, die auf-
grund des anhaltenden bewaffneten Konflikts in der Ost-
ukraine ihre Häuser (und Arbeitsstellen) verlassen mussten.
Im Juli 2016 gab es 72.356 Binnenvertriebene mit Behin-
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0003.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
3
derung (4,07 Prozent der Binnenvertriebenen) (https://
helsinki.org.ua/wp-content/uploads/2016/09/People-
with-disabiity-and-army-conflict-in-Eastern-Ukraine.pdf).
derung, etwa Personen mit eingeschränkter Mobilität oder
eingeschränktem Sehvermögen. Zwar müssen per Gesetz
alle Gebäude, die neu oder umgebaut werden, barrierefrei
sein, die Umsetzung dieser Vorschrift ist aber mangelhaft.
Schwierige Integration in den Arbeitsmarkt
Der Übergang zur Marktwirtschaft war in der Ukraine
für Menschen mit Behinderung besonders schwierig,
da ihre Bedürfnisse in den Arbeitsmarktreformen der
letzten zwei Jahrzehnte kaum berücksichtigt wurden.
Obwohl Verfechter der Rechte von Menschen mit
Behinderung betonen, dass gleiche Beschäftigungsmög-
lichkeiten von entscheidender Bedeutung seien für das
Empowerment, ist die Zahl der Menschen mit Behin-
derung, die eine bezahlte Arbeit haben, in den letzten
Jahren nicht wesentlich gestiegen. Im Januar 2015 hat-
ten laut NAIU 742.591 Menschen mit Behinderung
einen Job, im Januar 2016 waren es 652.900 und im
Januar 2018 stieg die Zahl wieder leicht auf 670.200.
Aktuell werden in der Ukraine wichtige Arbeits-
markt- und Gesundheitsreformen diskutiert, die erhebli-
che Auswirkungen auf die Sozial- und Steuerpolitik für
Menschen mit Behinderung haben werden. U. a. steht
derzeit das Quotensystem für Unternehmen zur Debatte
(wonach in bestimmten Unternehmen Menschen mit
Behinderung mindestens vier Prozent der Belegschaft
ausmachen müssen); darüber hinaus geht es um die Wei-
terentwicklung der unterstützten Arbeitssuche und Ein-
arbeitung für Menschen mit Behinderung und um die
vorrangige Einstellung von Bewerbern mit Behinde-
rung im öffentlichen Dienst. Obwohl die unterstützte
Beschäftigung für Menschen mit Behinderung in der
Ukraine offiziell gefördert wird, bekommen Arbeitge-
ber vom Staat bisher zu wenig (finanzielle) Förderung,
um unterstützte Beschäftigung umzusetzen.
Ein vielversprechender Weg, den einige Behinderten-
verbände in der Ukraine verfolgen, ist das Soziale Unter-
nehmertum [vgl. dazu auch Ausgabe 210 der Ukraine
Analysen, http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/
UkraineAnalysen210.pdf]. Ein Beispiel für ein sehr
erfolgreiches Sozialunternehmen, das Arbeitnehmer
mit geistiger Behinderung beschäftigt, ist die Bäcke-
rei
Good Bread from Good People
in Kiew. Allerdings
untersagen die geltenden Gesetze in der Ukraine Men-
schen mit Behinderung zum Teil, eine Invaliditätsrente
zu erhalten und gleichzeitig einer bezahlten Beschäfti-
gung nachzugehen. Menschrechtsverteidiger hoffen auf
Gesetzesreformen, die verhindern, dass Menschen mit
Behinderung zwischen Rente und Arbeit wählen müssen.
Obwohl in der Ukraine die Barrierefreiheit in den
letzten zwei Jahrzehnten im Mittelpunkt der Bemühun-
gen um die Rechte von Menschen mit Behinderung stand,
sind viele öffentliche und private Räume weiterhin nur
schwer oder gar nicht zugänglich für Menschen mit Behin-
Sowjetisches Erbe als Hindernis für Inklusion
Die Gesetzgebung zu inklusiver Bildung wurde in den letz-
ten Jahren überarbeitet und garantiert allen Schülern mit
und ohne Behinderung den gleichen Zugang zu Bildung.
Grundsätze der Inklusion, angemessene Vorkehrungen
und Universelles Design haben Eingang gefunden in die
Gesetzgebung im Bildungsbereich. Die Umsetzung eines
gleichberechtigten Zugangs zu Bildung lässt jedoch zu
wünschen übrig. Menschen mit Behinderung werden wei-
terhin in speziellen Schulen unterrichtet, etwa in Interna-
ten oder Heimeinrichtungen für Kinder mit Behinderung.
In der Sowjetunion war es üblich, Menschen mit
Behinderung außer Sichtweite der »gesunden« Gesell-
schaft unterzubringen. 2008 lebten in der Ukraine
schätzungsweise noch 38.000 Kinder, Jugendliche und
Erwachsene mit Behinderung in Wohnheimen. Eltern,
die Kinder mit einer schweren Behinderung zur Welt
bringen, bekommen von Ärzten noch immer gesagt,
dass diese Kinder in einer Anstalt besser aufgehoben
seien. Inzwischen gibt es aber auch Elterninitiativen,
die sich gegen solche Einrichtungen und stattdessen für
die Unterstützung von Kindern mit Behinderung durch
Familien und die Gemeinden einsetzen, wie beispiels-
weise das Bildungs- und Rehabilitationszentrum »Dsche-
relo« in Lwiw. Kleinere Pilotprojekte des Unterstützten
Wohnens für Menschen mit Behinderung sind erfolg-
reich, zum Beispiel im ostukrainischen Charkiw, wo die
NGO »Emmaus« das »Flying House« gründete – ein
Wohnprojekt für fünf junge Frauen mit Behinderung.
Im Dezember 2017 setzte der ukrainische Präsident
eine Arbeitsgruppe ein, die Empfehlungen entwickeln
soll für die Reform des Systems der Heimunterbrin-
gung von Kindern, einschließlich Kindern mit Behin-
derung. Die Arbeitsgruppe brachte zutage, dass von
den 159.000 Kindern mit Behinderung in der Ukraine
55.000 individuell unterrichtet werden (z. B. von einem
Lehrer zu Hause), 39.000 in spezialisierten Einrichtun-
gen (z. B. Internate, Wohnheime) lernen und 10.000 gar
keinen Unterricht besuchen (https://www.president.gov.
ua/storage/j-files-storage/00/19/29/17d0ed24dde1279b1
1273ebe4f05d0ed_1455184778.pdf). Nur 8.000 Kinder
mit Behinderung werden in inklusiven oder Sonderklas-
sen an regulären Schulen unterrichtet. Darüber hinaus
zeigt die Forschung eine ungleiche regionale Verteilung
der Internate für Lernende mit Behinderung. Kinder
mit Behinderung, die in Regionen mit vielen Interna-
ten leben, nehmen seltener an inklusiven Lernangeboten
teil. Die Hindernisse für inklusive Bildung sind vielfäl-
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0004.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
4
tig und beinhalten auch den Widerstand einiger Leh-
rer gegen inklusive Bildungsangebote sowie das Fehlen
einer inklusionsorientierten Lehrerausbildung.
NGOS und Aktivisten sind Motor für
Reformen
Der wichtigste Motor für politische und soziale Reformen
der Rechte von Menschen mit Behinderung in der Ukraine
ist der bereits erwähnte Nationale Verband der Menschen
mit Behinderung in der Ukraine, eine 2001 gegründete
landesweite Koalition von NGOs. Die beteiligten Organi-
sationen setzen sich für die Verbesserung der Situation von
Menschen mit Behinderung ein, indem sie deren Rechte
verteidigen, Gesetzesreformen einfordern und sich für die
Inklusion und einen verbesserten sozialen Status von Men-
schen mit Behinderung einsetzen. Im Januar 2017 zählte
der Verband 26 nationale Organisationen und 77 regio-
nale NGOs, einschließlich solcher, die sich an spezielle
Gruppen richten, etwa Jugendliche, Frauen, Eltern/Kin-
der/Familien, Tschernobyl-Opfer, Veteranen, Menschen
mit eingeschränkter Mobilität, Menschen mit geistiger
Behinderung, Menschen mit Sehbehinderung, Menschen
mit Hörbehinderung und andere.
Der Verband führt eine Vielzahl von Projekten durch,
von denen viele von internationalen Organisationen wie
USAID, UNICEF oder der NATO unterstützt werden.
Dazu gehören Programme zur Frühförderung von Kin-
dern mit Behinderung, Rehabilitations- und Beschäfti-
gungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung aus
den Strafverfolgungsbehörden und dem Militärapparat
(z. B. verwundete Veteranen aus dem bewaffneten Kon-
flikt in der Ostukraine), Barrierefreiheit-Audits, inklu-
sive Bildungsangebote und Projekte, die die politische
Partizipation von Menschen mit Behinderung fördern.
Die jüngere Generation von Aktivisten für die Rechte
von Menschen mit Behinderung nutzt kreative Advocacy-
Strategien, oft unter Einbeziehung von Social Media und
Massenmedien. Dmytro Schtschebetyuk, selbst im Roll-
stuhl sitzend, hat regelmäßig Auftritte in der beliebten
ukrainischen Comedy-Nachrichtenshow »Toronto Tele-
vision«. Unter dem Titel »Inklusion« stellt Schtschebetyuk
den Zuschauern alltägliche Hindernisse vor, mit denen
Menschen mit Behinderung (insbesondere jene mit Ein-
schränkungen der Mobilität) in der Ukraine konfrontiert
sind, und bietet eine hilfreiche (und humorvolle!) per-
sönliche Perspektive auf das Thema Inklusion. Ebenfalls
in den Sozialen Medien sehr beliebt ist die Sportlerin,
Aktivistin und ehemalige Nachrichtensprecherin Uljana
Ptscholkina, die gemeinsam mit ihrem Mann, dem Akti-
visten Witalij Ptscholkin (beide sitzen im Rollstuhl und
leiten die NGO »Active Rehabilitation Group«, www.
gar.org.ua/en/about-us), zeigt, wie »cool« Inklusion ist.
Obwohl die EuroMaidan-Revolution 2014 dazu führte,
dass sich mehr Menschen im Land ehrenamtlich engagier-
ten und für Menschenrechte eintreten, brachte sie keine
deutlichen Verbesserungen in der Gesetzgebung für und
im Umgang mit Menschen mit Behinderung. Dass es auf-
grund des anschließenden bewaffneten Konflikts im Don-
bas eine steigende Zahl von Veteranen mit Behinderung
gibt (insbesondere junge Männer), ist eine wichtige Tatsa-
che, wenn man das Thema Behinderung in der Ukraine
aktuell betrachtet. Die hohe Zahl von Veteranen mit Behin-
derung, die nach medizinischer, sozialer und beruflicher
Rehabilitation streben, hat die Aufmerksamkeit der breiten
Öffentlichkeit auf das Thema Behinderung und Inklusion
gelenkt. Dass durch die Veteranen Behinderung, Patriotis-
mus und staatliche Verantwortung miteinander verknüpft
werden, kann durchaus nützlich sein für die Arbeit der Inte-
ressenvertreter von Menschen mit Behinderung.
Fazit
Wenn auch in der Ukraine in den letzten Jahrzehnten
bedeutende Fortschritte erzielt wurden, was die Rechte
und soziale Inklusion von Menschen mit Behinderung
angeht, bleibt noch viel zu tun. Barrierefreiheit im öffent-
lichen Raum für Menschen mit körperlicher Behinde-
rung wird durch die ukrainische Öffentlichkeit zuneh-
mend unterstützt. Die Stigmatisierung von Menschen
mit Behinderung ist jedoch nach wie vor ein problema-
tisches Thema – insbesondere für Menschen mit Ent-
wicklungsstörungen oder Menschen mit geistiger Behin-
derung, die oft ausgeschlossen werden – sowohl von der
Gesellschaft als auch von der Diskussion über die Rechte
und die Interessen von Menschen mit Behinderung.
Übersetzung aus dem Englischen: Dr. Eduard Klein
Über die Autorin:
Sarah D. Philips ist Professorin für Anthropologie und Direktorin des »Russian and East European Institute« an der
Indiana University in Bloomington. Sie beschäftigt sich in ihrer Arbeit vorwiegend mit den Themen Gender, Gesund-
heit, Behinderung und Inklusion mit einem Länderschwerpunkt auf der Ukraine.
Lesetipps:
• Sarah D. Phillips. 2010. Disability and Mobile Citizenship in Postsocialist Ukraine. Bloomington: Indiana University Press.
• Sarah D. Phillips. 2009. »There are No Invalids in the USSR!« A Missing Soviet Chapter in the New Disability
History. Disability Studies Quarterly 29(3). http://dsq-sds.org/article/view/936/1111.
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0005.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
5
ANALYSE
Geopolitik, Macht und kirchliche Identität:
Der Konflikt um die orthodoxe Kirche in der Ukraine
Regina Elsner (Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien),
Nadezhda Beljakova (Russische Akademie der Wissenschaften)
Zusammenfassung
Am 6. Januar 2019 ist die neue Orthodoxe Kirche der Ukraine mit dem sogenannten Autokephalie-Tomos
anerkannt worden. Damit sollten die anhaltenden Diskussionen um die Unabhängigkeit der orthodoxen
Kirche in der Ukraine von Moskau beendet werden. Politische Verstrickungen und kirchliche Machtkämpfe
führen jedoch dazu, dass die kirchliche Lage in der Ukraine noch viele Jahre konfliktreich bleiben wird.
Historische Vielfalt als Chance
Die Ukraine ist historisch ein religiös vielfältiges Gebiet.
Die Grenzen des Landes und seine nationale Zugehö-
rigkeit wechselten mehrfach, so dass religiöses Bekennt-
nis oft mit einer bestimmten ethnischen Identität ver-
knüpft ist. Der Islam hat durch die Tataren auf der
Halbinsel Krim, das Judentum im Westen des Landes
tiefe Wurzeln auf dem Gebiet der heutigen Ukraine.
Das Christentum war hier historisch mit verschiede-
nen Traditionen verbunden und unterlag dem Einfluss
mehrerer Machtzentren. 988 kam das Christentum in
das Fürstentum der Kiewer Rus' und andere slawische
Länder Osteuropas und wurde als Orthodoxe Kirche zur
dominierenden Religionsgemeinschaft der Region. Im
17. Jahrhundert schlossen sich einige orthodoxe Bistü-
mer im westlichen Gebiet der römisch-katholischen Kir-
che an. Als Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche
(UGKK), die sich als Bewahrerin des Erbes der ukrai-
nischen Kirche versteht, ist dies heute eine bedeutende
Konfession besonders im Westen der Ukraine. Schließ-
lich sind auch lutherische und zahlreiche freikirchliche
Gemeinschaften im Land vertreten.
Die in Gemeinschaft mit dem Moskauer Patriar-
chat stehende Ukrainische Orthodoxe Kirche (UOK)
war bisher die einzige kanonisch anerkannte orthodoxe
Kirche der Ukraine. Sie genießt laut den Statuten der
ROK den Status einer »weitreichenden Autonomie«,
das heißt sie ist in ihrer Verwaltung, Struktur und Per-
sonalentscheidungen vom Moskauer Patriarchat unab-
hängig. In Zahlen ist die UOK die stärkste Konfession
in der Ukraine, ca. 12.000 Gemeinden zählen zu ihr.
Die Ukrainische Orthodoxe Kirche des Kiewer Patri-
archats (UOK-KP), die sich in den 1990er Jahren vom
Moskauer Patriarchat abspaltete und bis 2018 von kei-
ner Kirche anerkannt war, hat ca. 5000 Gemeinden. Da
es keine sicheren Mitgliederzahlen gibt, schwanken die
entsprechenden offiziellen Angaben. Aktuelle Umfra-
gen sprechen von einer größeren Zahl von Gläubigen,
die sich mit dem Kiewer Patriarchat identifizieren, und
einer zurückgehenden Zahl von Anhängern der UOK.
Allerdings bezeichnet sich auch eine bedeutende Zahl
der Bevölkerung als »einfach orthodox«. In der Tat muss
man davon ausgehen, dass viele Kirchgänger die Zuge-
hörigkeit ihrer Kirchgemeinde zu der einen oder ande-
ren kirchlichen Struktur nicht als entscheidend ansehen,
da es auch liturgisch keine Unterschiede gibt.
Die religiöse Vielfalt ist für die Ukraine eine gesell-
schaftliche Chance, denn sie hat bisher – trotz entspre-
chender Versuche – die Instrumentalisierung einer Reli-
gion als Staatsreligion verhindert. Während die Führung
der ROK gerade in dem Konflikt um die Ukraine ihre
politische Verstrickung offenbart, konnten alle ukrai-
nischen Glaubensgemeinschaften bisher unabhängig zu
politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im
Land Stellung nehmen. Die Leitung der UOK erhielt
auch durch ihre Zugehörigkeit zum Moskauer Patriar-
chat einen gewissen Freiraum im Dialog mit der ukrai-
nischen politischen Führung. Der Konflikt mit Russ-
land seit 2013/14 hat diese Unabhängigkeit der Kirchen
allerdings in Frage gestellt. Eine der entscheidenden
Herausforderungen des aktuellen Streits und der Etab-
lierung der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) ist
es darum, die bestehende religiöse Vielfalt zu schützen.
Eskalation 2018
Im Jahr 2018 haben sich die Ereignisse um die ukrai-
nische kirchliche Unabhängigkeit – die Autokephalie –
überstürzt. Im ersten Halbjahr hatte der ukrainische
Präsident Petro Poroschenko gemeinsam mit dem Par-
lament den Patriarchen von Konstantinopel, Bartholo-
mäus I, um die Gewährung der Autokephalie für die
ukrainische Orthodoxie gebeten. Dies war eine deutli-
che Geste gegen Moskau im Sinne der weiteren Ablö-
sung von jeglichen russischen Einflüssen. Nach dem bis-
her üblichen Verfahren wäre das Moskauer Patriarchat
als Mutterkirche für die Frage der kirchlichen Unab-
hängigkeit zuständig.
Allerdings gibt es in der Weltorthodoxie kein aner-
kanntes einheitliches Verfahren zur Verleihung der
Autokephalie. Diesen Interpretationsspielraum nutzte
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0006.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
6
der ökumenische Patriarch Bartholomäus, indem er
nach langer Anerkennung der Moskauer Zuständig-
keit im Sommer 2018 seine historische Rolle als Ehren-
vorsitzender der orthodoxen Kirchen einsetzte, um sich
der ukrainischen Frage anzunehmen. Für das Moskauer
Patriarchat, das sich als größte orthodoxe Kirche seit vie-
len Jahren in einem Machtkampf mit Konstantinopel
befindet, ist diese Einmischung eine grobe Verletzung
der Grenzen seiner Zuständigkeit. Auf die Entsendung
von zwei Vertretern des Patriarchats von Konstantino-
pel in die Ukraine im September 2018 und die Aner-
kennung der bisher als Schismatiker geltenden Bischöfe
und Gläubigen als Rechtgläubige im Oktober 2018 rea-
gierte das Moskauer Patriarchat darum mit einem einsei-
tigen Abbruch der Kirchengemeinschaft. Die Stellung-
nahmen des Synods des Moskauer Patriarchats vom 15.
Oktober 2018 und der UOK vom 13. November 2018
werfen Konstantinopel vor, eine Vertiefung der kirch-
lichen und gesellschaftlichen Spannung in der Ukraine
zu betreiben, und unterstreichen, dass die bisher einzige
anerkannte Kirche in der Ukraine keine Autokephalie
gefordert hätte.
Am 15. Dezember 2018 wurde in der Sophienka-
thedrale in Kiew ein Konzil durchgeführt, welches als
»Vereinigungs-Konzil« die drei orthodoxen Kirchen
der Ukraine vereinen und eine neue Kirche begrün-
den sollte. Im Präsidium des Konzils saßen der ukrai-
nische Präsident, ein Vertreter des Ökumenischen
Patriarchats und Vertreter der ukrainischen Kirchen.
Allerdings war die UOK nur durch zwei Bischöfe (von
insgesamt 90 Bischöfen in der Ukraine) vertreten, so
dass nicht von einer tatsächlichen Vereinigung gespro-
chen werden kann. Die neu gegründete Orthodoxe Kir-
che der Ukraine wählte ihren Vorsitzenden, Metropolit
Epiphanius; dieser hat am 6. Januar 2019 in Istanbul
den Tomos über die Autokephalie erhalten. Die OKU
ist damit offiziell eine der 15 anerkannten unabhängi-
gen orthodoxen Kirchen in der Welt. Die ROK und die
UOK weigern sich, sie als solche anzuerkennen. Ob sich
der Konflikt in den kommenden Monaten verschärfen
und eine tatsächliche Kirchenspaltung entstehen wird,
hängt maßgeblich von der Anerkennung oder Ableh-
nung der neuen Kirche durch die anderen orthodoxen
Kirchen ab. Dieser Prozess kann jedoch mehrere Jahre
oder gar Jahrzehnte dauern.
Kein neuer Konflikt
Bereits im 16. Jahrhundert wurde die orthodoxe Kirche
auf dem Gebiet der Ukraine für verschiedene konfessio-
nelle Konstruktionen genutzt, die Fragmentierung ihrer
Geschichte erlaubt es kirchlichen Ideologen bis heute,
bestimmte historische Momente als Argumente für den
nationalen oder kanonischen Charakter ihrer Kirche
einzusetzen. In der religiösen Geschichte der Ukraine
waren nicht nur der Einfluss (und die Konflikte) Roms
und Konstantinopels prägend, sondern auch das Entste-
hen eines dritten Zentrums mit Machtanspruch: Mos-
kau. Die Grenzkonflikte zwischen diesen drei religiö-
sen Machtzentren und die wechselnde, erzwungene
oder selbst gewählte Zugehörigkeit der Menschen zu der
einen oder anderen Kirche waren entscheidend für das
religiöse Selbstverständnis auf dem Gebiet der Ukraine.
Die Frage der Unabhängigkeit einer orthodoxen Kir-
che in der Ukraine stand bereits auf der Agenda des Lan-
deskonzils der Russischen Orthodoxen Kirche 1917/18.
Anschließend gab es Versuche von ukrainischen Natio-
nalisten, eigenständig während des Bürgerkriegs und
des Zweiten Weltkriegs die Autokephalie auszurufen.
Schließlich erwachte der Wunsch nach kirchlicher
Eigenständigkeit wieder am Beginn der 1990er Jahre
mit der staatlichen Unabhängigkeit der Ukraine.
Der Konflikt zwischen dem damaligen Metropoli-
ten Filaret (Denisenko) und der Moskauer Kirchenlei-
tung in den 1990er Jahren führte zur Abspaltung der
sogenannten Ukrainischen Orthodoxen Kirche des Kie-
wer Patriarchats. Keine andere Kirche erkannte diese an,
Millionen Gläubige waren seitdem von der Kirchenge-
meinschaft ausgeschlossen, obwohl es keinen Dissens in
der Glaubenslehre gab. Und dennoch, selbst 25 Jahre
nach diesem Konflikt haben weder die Kirchenrechtler
noch die kirchlichen Diplomaten der russischen Kirche
Wege gefunden, die ukrainische Frage umfassend zu dis-
kutieren und einen Konsens zur Zukunft der Kirche in
der Ukraine zu erreichen. Dabei wäre es durchaus denk-
bar gewesen, mit Zustimmung Moskaus ein Modell zu
entwickeln, welches der Ukraine eine autokephale Kir-
che gegeben und eine eigene Strategie zur Gestaltung
der Orthodoxie in der Ukraine zugelassen hätte.
Die Tatenlosigkeit Moskaus stand im Kontrast zur
Entwicklung in der Ukraine selbst. Die Orthodoxe Kir-
che in der Ukraine war gespalten, Skandale und Strei-
tigkeiten schwächten ihre Glaubwürdigkeit als soziale
Institution, Familien zerbrachen aufgrund der Kon-
flikte zwischen den gewählten Kirchen. Die Nichtaner-
kennung von Taufen hat nicht nur zu unmenschlichen
Situationen in Kirchgemeinden geführt, sondern auch
das kirchliche Bewusstsein der Gläubigen nachhaltig
untergraben. Anfeindungen prägten die Beziehung zu
»den Anderen« und wurden durch die kirchliche Presse
und Leitung angeheizt, so dass sie auch das gesellschaft-
liche Miteinander negativ beeinflussten.
Viele Gläubige in der Ukraine hatten dabei keine
klare Meinung für oder gegen die Autokephalie. Für
sie ist vielmehr entscheidend, wie sich ihre konkrete
Gemeinde und der Ortspriester verhalten. Allerdings
haben die »Revolution der Würde« 2013/14, der seit 2014
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0007.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
7
anhaltende Krieg in der Ostukraine sowie die Annexion
der Halbinsel Krim nachhaltig das ukrainische Selbstbe-
wusstsein der Mehrheit der Bevölkerung gestärkt. Wäh-
rend sich die Mehrheit der Ukrainerinnen und Ukrainer
vorher konfliktfrei mit der UOK identifizieren konnten,
ist die Zugehörigkeit zu einer Kirche, die mit Moskau
assoziiert wird, eine zunehmende Herausforderung für
die Gläubigen geworden. Das Moskauer Patriarchat,
aber auch die UOK ignorieren allerdings dieses ukrai-
nische Selbstbewusstsein unter den Gläubigen konse-
quent und verlieren damit ihre Glaubwürdigkeit.
Entgrenzung von Politik und Kirche?
Schließlich ist auch für die ukrainische Politik die Frage
nach einer einigen und unabhängigen ukrainischen Kir-
che nicht neu. Die Kirchenfrage erscheint als Mög-
lichkeit, die ukrainische Gesellschaft in all ihren ver-
schiedenen Erinnerungs- und nationalen Konzepten zu
vereinen. Die scheinbare Spaltung zwischen Ost und
West sowie zwischen einer »russischen« und einer »ukrai-
nischen« Kirche werden als Gefahr für die nationale
Einheit und Faktor potentieller Destabilisierung wahr-
genommen. Auch die nationalen Sicherheitsstrategien
charakterisieren die kirchliche Spaltung als Gefahr für
die Existenz des Landes; entsprechend wird die Über-
windung dieser Situation als wichtige Aufgabe der staat-
lichen Macht beschrieben. Alle Präsidenten der Ukraine
nach 1991 sprachen darum von der Notwendigkeit einer
Vereinigung der gespaltenen Kirche, und von verschie-
denen Kommissionen wurden verschiedene Modelle
besprochen.
Allerdings ist all diesen Bestrebungen gemeinsam,
die Kirche lediglich als Mittel zur Lösung politischer
Probleme und Erhöhung der eigenen Wählerunterstüt-
zung zu instrumentalisieren. Auch das im Dezember
2018 stattgefundene Konzil zeigte überdeutlich, dass die
politische Führung der Ukraine der Kirche den Platz
einer integrativen Ideologie zuweist: Als »Kirche ohne
Putin (…) ohne Gift aus Moskau (…) ohne Gebet für
die russische Armee« (Petro Poroschenko bei der öffent-
lichen Bekanntgabe des neuen Kirchenoberhaupts in
Kiew am 15.12.2018). In diesem Kontext ist auch das am
20.12.2018 erlassene Gesetz zur Umbenennung religiö-
ser Organisationen zu verstehen, das von der UOK eine
klare Benennung der Zugehörigkeit zu Moskau fordert.
Die Definition der Kirche über politische und nationale
Abgrenzungen oder Zugehörigkeiten wird allerdings
weder den Gläubigen der UOK, noch den Gläubigen der
neuen OKU gerecht. Besonders diese politische Verstri-
ckung und die Ignoranz der ukrainischen Identität der
Gläubigen durch Moskau und Kiew verfestigt voraus-
sichtlich für lange Zeit die Existenz von zwei ortho-
doxen Kirchen im Land, mit der einzigen Änderung,
dass nun beide die Anerkennung durch das ökumeni-
sche Patriarchat genießen. Da sie sich jedoch gegensei-
tig nicht anerkennen und nicht ohne Grund der poli-
tischen Instrumentalisierung beschuldigen, wird es die
Einheit der ukrainischen Gesellschaft kurzfristig eher
gefährden als befördern.
So legt die enge Verknüpfung der aktuellen Bestre-
bungen nach einer unabhängigen ukrainischen Kir-
che mit der politischen Wahlkampfagenda Petro Poro-
schenkos der neuen Kirche ein problematisches Erbe
in die Wiege. In der Orthodoxie selbst wird das Prin-
zip »eine Nation – eine nationale autokephale Kirche«
zunehmend in Frage gestellt, da es offensichtlich nicht
dem Wesen der Kirche entspricht, gleichzeitig jedoch
nationalistische Stimmungen schürt. Der Wunsch der
ukrainischen Gesellschaft nach Selbstbestimmung und
einer mehr als symbolischen Abnabelung vom imperia-
len Anspruch Russlands ist nachvollziehbar, birgt aber
immer auch die Gefahr nationalistischer Extreme. Für
die neue Kirche wird es darum eine bleibende Herausfor-
derung sein, sich von jeglicher politischen Instrumenta-
lisierung glaubwürdig zu distanzieren, gerade weil sie im
Zuge politischer Abgrenzungsprozesse entstanden ist.
Für die weitere innerukrainische Entwicklung wird
entscheidend sein, wie viele Gläubige, Priester und
Bischöfe der UOK sich der neuen Kirche anschließen.
Die Entstehung von zwei etwa gleich großen kirchli-
chen Strukturen in einem Land wäre nicht einmalig,
bleibt jedoch eine Anomalie im orthodoxen Kirchenver-
ständnis. Neben kirchenrechtlichen und pastoralen Fra-
gen ist gerade im Fall der Ukraine auch das Thema des
symbolischen Kapitals zentral. Die legendäre Annahme
des orthodoxen Christentums durch Fürst Valdimir im
Jahr 988 im Dnjepr ist als »Taufe der Rus'« Gründungs-
mythos des russischen – orthodoxen – Imperiums. Die
Idee der »Russischen Welt«, mit der Russlands Präsident
Putin den Einfluss Russlands jenseits der eigenen Gren-
zen legitimiert, basiert auf dem kirchlichen Konzept der
»Heiligen Rus'«. Die Tatsache, dass mit einer unabhän-
gigen ukrainischen orthodoxen Kirche diese Erzählung
nicht mehr so einfach politisch instrumentalisierbar ist,
erklärt sicher auch die radikale Reaktion des Moskauer
Patriarchats: Die russische Kirche verliert mit dieser Ent-
wicklung eine wichtige Verankerung in der aktuellen
gesellschaftspolitischen Landschaft Russlands.
Für die ukrainischen Gläubigen besteht die Chance,
die Identität der »Kiewer Rus'« nun selbst neu zu gestal-
ten und sich als eigene Tradition theologisch, kulturell
und gesellschaftlich anzueignen. Konstruktive Bestre-
bungen dafür lassen sich etwa im Umfeld der Offe-
nen Orthodoxen Universität in Kiew beobachten. Die
ukrainische Geschichte religiöser Pluralität bietet die
Chance, neue Wege der gesellschaftlichen Versöhnung
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0008.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
8
zu finden. In diesem Kontext ist auch eine Verstärkung
des kulturellen und sozialen Einflusses der Ukraini-
schen Griechisch-Katholischen Kirche möglich, die sich
konsequent als authentischste und ungebrochene Träge-
rin der ukrainischen orthodoxen Tradition positioniert.
Mit der Entstehung von drei kirchlichen Strukturen im
gleichen Land, die diesen historischen Schlüsselmoment
unterschiedlich interpretieren und in Anspruch nehmen,
kann neuer Konfliktstoff entstehen.
Der vorliegende Beitrag wurde zuerst in den Russland-Analysen 364 (http://laender-analysen.de/russland/pdf/
RusslandAnalysen364.pdf)
veröffentlicht.
Über die Autorinnen
Dr.
Nadezhda Beljakova
(geb. 1980) ist russische Kirchenhistorikerin. Sie arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeite-
rin am Zentrum für Religions- und Kirchengeschichte am Institut für Weltgeschichte der Russischen Akademie der
Wissenschaften (Moskau) sowie als Assistenzprofessorin am Lehrstuhl für Theologie der Nationalen Nuklear-Uni-
versität MEPhI.
Dr.
Regina Elsner
(geb. 1979) ist katholische Theologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Osteu-
ropa- und internationale Studien (ZOiS) in Berlin.
Lesetipps
• Martin-Paul Bucholz: Die Autokephaliebestrebung als Spiegelbild des Kampfs um die Unabhängigkeit von Russland.
Ukraine-Analysen Nr. 207, 26.10.2018, http://www.laender-analysen.de/ukraine/pdf/UkraineAnalysen207.pdf.
• Thomas Bremer: Konflikt der Patriarchen. Über Orthodoxie und Autokephalie. Zeitschrift Osteuropa 8–9/2018,
99–108, https://www.zeitschrift-osteuropa.de/hefte/2018/8-9/konflikt-der-patriarchen/.
• Alfons Brüning: »Einfach orthodox?« Ukraine: die Gläubigen und die Gesellschaft. Zeitschrift Osteuropa 8–9/2018,
119–138.
• Andrii Krawchuk/Thomas Bremer (Hrsg.): Churches in the Ukrainian Crisis. Palgrave Macmillan 2016.
ANALYSE
Leihmutterschaft in der Ukraine:
Aufstieg – und Fall? – eines lukrativen internationalen Marktes
Von Veronika Siegl (Universität Bern)
Zusammenfassung
Seit einigen Jahren boomt die Ukraine als internationale Destination für Leihmutterschaft, auch für deut-
sche Paare. Der vorliegende Artikel skizziert diese Entwicklung und zeigt, wie sich die Ukraine im Feld der
Leihmutterschaft als »ethischer Kompromiss« mit billigen
All-inclusive-Programmen
positioniert. Dabei grei-
fen Agenturen und Kliniken auch zu aggressiven Marketingstrategien und schüren die Ängste und Hoff-
nungen der Wunscheltern. Auf diese Weise hat sich v. a. BioTexCom einen Namen gemacht. Die Klinik
sorgte im Juli 2018 für einen Skandal, der weitreichende rechtliche Veränderungen nach sich ziehen könnte.
programm in die Ukraine reisten; 2017 waren es bereits
89. Die Abwicklung solcher Fälle macht mittlerweile
den Hauptteil ihrer Arbeit aus. 2018 sei die Zahl zwar
leicht zurückgegangen – insgesamt gab es 79 Fälle –,
dennoch gilt: Die Ukraine hat sich in den letzten Jahren
zu einer der beliebtesten Destinationen für internatio-
Einleitung
An der deutschen Botschaft in Kiew ist die bürokrati-
sche Abwicklung von Leihmutterschaften mittlerweile
zur »Fließbandarbeit« geworden, so eine Mitarbeiterin
des Rechts- und Konsularreferats. Im Jahr 2014 waren es
erst zwölf deutsche Paare, die für ein Leihmutterschafts-
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0009.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
9
nale Leihmutterschaft entwickelt. Laut einem weiteren
Mitarbeiter des Rechts- und Konsularreferats verzeich-
nen auch die Botschaften anderer Länder einen deutli-
chen Anstieg an Leihmutterschaftsfällen: Neben Paaren
aus Deutschland – wo Leihmutterschaft laut Embryo-
nenschutzgesetz (ESchG) verboten ist – reisen auslän-
dische Wunscheltern v. a. aus Spanien, Frankreich und
den USA in die Ukraine.
Dieser Aufschwung könnte jedoch ein Ende haben:
Im Juli 2018 erhob der ukrainische Generalstaatsanwalt
Jurij Luzenko schwere Vorwürfe gegen BioTexCom, den
»Billiganbieter« für assistierte Fortpflanzung. BioTex-
Com gilt als größte und erfolgreichste der zahlreichen
Fertilitätskliniken in der Ukraine. Laut Medienberich-
ten deckt die Klinik rund 70 Prozent der Leihmutter-
schaften in der Ukraine ab und verbuchte in den letz-
ten drei Jahren Einnahmen von mehr als 30 Millionen
Euro. Dem Direktor sowie dem medizinischen Leiter
wurden nun Kinderhandel, Steuervergehen und Doku-
mentenfälschung vorgeworfen. Ihnen drohen 15 Jahre
Haft. Bei der Anklage stützte sich die Staatsanwalt-
schaft unter anderem auf den Fall eines italienischen
Paares von 2011, durch den sich BioTexCom ins recht-
liche Abseits manövrierte: Ein DNA-Test erwies, dass
Wunscheltern und Kind kein Genmaterial teilten; laut
ukrainischem Gesetz muss aber zumindest ein Elternteil
genetisch mit dem Kind verwandt sein. Infolge dieser
Vorwürfe soll nun im ukrainischen Parlament über eine
Gesetzesnovelle entschieden werden, die den Zugang zu
reproduktiven Dienstleistungen für ausländische Paare
beträchtlich einschränken könnte.
Ein neuer Player auf dem globalen
»Repromarkt«
In der Ukraine floriert das Geschäft mit der assistier-
ten Reproduktion, seit kommerzielle Leihmutterschaft
in mehreren Ländern entweder ganz verboten oder auf
inländische Paare beschränkt wurde. Ausgelöst wurden
die Gesetzesänderungen durch eine Reihe von Skanda-
len. Für weltweite Empörung sorgte v. a. der Fall »Baby
Gammy« im Jahr 2014, als ein Kind mit Trisomie 21
von den australischen Wunscheltern bei der thailän-
dischen Leihmutter zurückgelassen wurde. Thailand
führte daraufhin restriktivere Gesetze ein. Nepal, Kam-
bodscha, Indien und Mexiko zogen nach und schlossen
ihre Tore für ausländische Wunschpaare.
Mittlerweile ist die Ukraine eines der wenigen Län-
der, in denen kommerzielle Leihmutterschaft legal ist.
Bereits 1991 fand die erste Leihmutter-Geburt im
postsowjetischen Raum im ukrainischen Charkiw
statt. Wie viele Kinder seitdem jährlich durch diese
reproduktive Technologie geboren werden, ist unge-
wiss. Zwar gibt es offizielle Statistiken, diese sind aber
wenig aussagekräftig, denn die Kliniken sind nicht ver-
pflichtet, Informationen an das Gesundheitsministe-
rium weiterzugeben. Schätzungen zufolge beläuft sich
die Zahl der Leihmutterschaftsgeburten pro Jahr auf
rund 500; in einigen Medienberichten ist sogar von
2.000 die Rede.
Den rechtlichen Rahmen für Leihmutterschafts-
programme bilden heute das
Zivil- und Familienge-
setzbuch der Ukraine
sowie die
Grundlagen der ukrai-
nischen Gesetzgebung im Gesundheitswesen
und das
Verfahren zur Nutzung von Technologien der assistierten
Reproduktion in der Ukraine.
Auf Basis dieser Grund-
lagen können nur heterosexuelle, verheiratete Paare an
Leihmutterschaftsprogrammen teilnehmen. Sie müs-
sen nachweisen, dass sie auf »natürlichem« Weg kein
Kind zeugen können bzw. dass die Frau kein Kind
austragen kann. Neben der Regelung, dass zumindest
ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein
muss, ist auch festgelegt, dass die Leihmutter genetisch
nicht mit dem Kind verwandt sein darf. Somit grenzt
sich die »gestationelle Leihmutterschaft« (gestare [lat.]
= tragen) von der »traditionellen Leihmutterschaft«
ab, bei der die Leihmutter auch die biologische Mut-
ter des Kindes ist. Seit 1978 ein durch in-vitro Ferti-
lisation (IVF) gezeugtes Kind auf die Welt kam und
diese Technologie später optimiert und massentaug-
lich wurde, wird die traditionelle Leihmutterschaft nur
noch selten praktiziert. Die gestationelle Leihmutter-
schaft gilt als juristisch, ethisch und emotional einfa-
cher, da der Unterschied zwischen Wunschmutter und
Tragemutter expliziter ist. Diese Eindeutigkeit ist auch
für die Leihmütter wichtig – viele können sich nicht
vorstellen, ein Kind wegzugeben, mit dem sie gene-
tisch verwandt sind. In einer Gesellschaft, in der Ver-
wandtschaft hauptsächlich über die Gene definiert wird,
stellt die fehlende genetische Verbindung eine Hilfe zur
Abgrenzung dar. Zusätzliche Abgrenzung ermöglicht
der Umstand, dass Leihmütter laut Gesetz ein eigenes
Kind haben müssen.
Viele Leihmütter sind Alleinerzieherinnen recht jun-
ger Kinder und oft in einer finanziell prekären Lebens-
lage. Durch die Leihmutterschaft können sie einer
Tätigkeit nachgehen, die neben der Kinderbetreuung
durchführbar ist und ein gutes Einkommen verspricht.
Die meisten Frauen geben an, mit dem Geld eine eigene
Wohnung kaufen zu wollen. Sie machen keinen Hehl
aus ihren ökonomischen Motiven. Viele sehen die Leih-
mutterschaft als Arbeit und bezeichnen ihre Beziehung
zu Agenturen und Wunscheltern als Arbeitsverhältnis.
Auch wenn Leihmutterschaft durch einen solchen Dis-
kurs für die Beteiligten normalisiert wird, gilt diese
Praxis in der Ukraine als gesellschaftlich nicht legitim
und als moralisch höchst verwerflich. Stigmatisierung
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0010.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
10
wird vor allem von den konservativen und religiösen
Kräften im Land geschürt. Leihmütter verheimlichen
ihre Schwangerschaften daher oft und verstecken sich
ab dem sechsten Monat hinter den Mauern der Ferti-
litätskliniken, um sich neugierigen Blicken und uner-
wünschten Fragen zu entziehen. Sie wollen nicht als
Sünderinnen beschuldigt werden, die ihre Körper und
Kinder für schnelles Geld verkaufen.
Destination Ukraine als ethischer
Kompromiss
Die Entwicklung von IVF und die dadurch mögliche
Aufspaltung von Mutterschaft in bis zu drei »Rollen«
(genetische, intentionale und Tragemutter) schwächte
das moralische Bedenken, dass Leihmütter ihre »eige-
nen« Kinder weggeben. Dennoch gilt Leihmutterschaft –
vor allem in ihrer kommerziellen Form – weiterhin als
höchst umstrittene Praxis. Ein zentraler Kritikpunkt ist
die Gefahr der Ausbeutung. Eine Gefahr, die für viele
dadurch verstärkt wird, dass Schwangerschaft als inti-
mer, emotionaler und privater Akt gilt, der nicht einer
Marktlogik unterworfen werden soll. Ausbeutung kann
sich unter anderem darin manifestieren, dass Frauen
aus einer finanziellen Notlage heraus Leihmütter wer-
den und Wunscheltern, Agenturen und Kliniken diese
Prekarität zu ihren eigenen Gunsten nutzen. Betrach-
tet man die Diskussionen, die über mögliche »Destina-
tionen« für Leihmutterschaft in den Medien und unter
Wunscheltern zirkulieren, zeigt sich eine »ethische Hie-
rarchisierung« in Bezug auf das Thema Ausbeutung. Die
USA gelten dabei oft als ethisch korrekteste Variante:
US-amerikanischen Leihmüttern werden altruistische
Motive zugesprochen, sie begegnen den Wunscheltern
daher auf Augenhöhe. Leihmütter aus Ländern des glo-
balen Südens hingegen werden oft mit Armut und Aus-
beutung assoziiert.
Auf diesem ethischen Spektrum hat sich die Ukraine
erfolgreich im Mittelfeld und als eine Art »Kompro-
miss« positioniert. Während die Preise für Leihmutter-
schaftsprogramme in den USA mit 100.000 Euro begin-
nen, kosten
All-inclusive-Pakete
in der Ukraine zwischen
30.000 und 40.000 Euro. Diese Pakete umfassen die
medizinischen und rechtlichen Prozeduren sowie das
Gehalt der Leihmutter. Trotz des vergleichsweisen nied-
rigen Preises haftet dem sog. »Reproduktionstourismus«
in der Ukraine nicht die gleiche neokoloniale Aura an,
wie das in Thailand oder Indien der Fall ist. Wunsch-
eltern und Agenturen werden nicht müde zu betonen,
dass die Ukraine »europäisch« und »entwickelt« genug
sei, um Frauen eine »freie Entscheidung« zur Leihmut-
terschaft zu ermöglichen.
Dennoch sind die ökonomischen Unterschiede zwi-
schen Wunscheltern und Leihmüttern so eklatant, dass
auch hier – wie in anderen Niedriglohnländern – oft
ein karitativer und philanthropischer Diskurs zum Tra-
gen kommt. So schreibt eine Frau in einem interna-
tionalen Forum für Wunscheltern: »Durch eine Leih-
mutterschaft in der Ukraine helfen wir diesen Frauen
und ihren Familien, Geld zu verdienen«. Tatsächlich
stellt das Einkommen durch die Leihmutterschaft in
Relation zum durchschnittlichen Lohn in der Ukraine
einen großen Betrag dar. Während viele der Leihmüt-
ter in Jobs arbeiten, in denen sie monatlich nicht mehr
als 250 Euro verdienen, erhalten sie für die Schwan-
gerschaft um die 10.000 Euro. Im Vergleich dazu ver-
dienen Leihmütter in den USA meist zwischen 25.000
und 30.000 Euro. Dieser Kontrast wird von Wunsch-
eltern und Vermittlungsagenturen oft herangezogen,
um den Vorwurf der Ausbeutung zu untergraben: Bei
einem so hohen Gehalt könne von Ausbeutung keine
Rede sein. Aus dieser Perspektive wird Leihmutterschaft
zur Lösung, nicht zum Symptom globaler Ungleichhei-
ten. In Bezug auf die Ukraine fällt dieser Diskurs beson-
ders seit 2014 auf fruchtbaren Boden, als die politischen
und ökonomischen Turbulenzen ausbrachen. Ausgelöst
durch den Russland-Ukraine Konflikt und die darauf-
folgende wirtschaftliche Rezession stieg die Zahl der
potenziellen Leihmütter. Die meisten dieser Frauen sind
zwischen 20 und 35 Jahre alt und kommen aus der Zen-
tral- und Ostukraine. Viele nehmen an Leihmutter-
schaftsprogrammen in Kiew oder Charkiw teil. Manche
fahren sogar bis nach Moskau oder St. Petersburg – eine
weite Reise, die sie aufgrund der höheren Entlohnung
vornehmen. Zudem erhöht die Distanz auch die Ano-
nymität und somit den Schutz vor moralischer Stigma-
tisierung. Seit dem Konflikt zwischen der Ukraine und
Russland ist die Reise beschwerlicher und die Zahl der
ukrainischen Leihmütter in russischen Fertilitätsklini-
ken ist leicht zurückgegangen.
Der karitative Diskurs der Wunscheltern und Agen-
turen muss als direkte Reaktion auf die vehemente Kritik
an Leihmutterschaft gelesen werden. Während Wunsch-
eltern aufgrund dieser Kritik bestimmte Legitimations-
diskurse bedienen müssen, werden ebendiese Diskurse
von Vermittlungsagenturen in ihre Werbemaßnahmen
integriert. Aber nicht alle setzen dabei auf die gleichen
Strategien.
Aggressives Marketing und
Fake-Bewertungen
Die Ukraine verdankt ihren Erfolg in Sachen Leih-
mutterschaft nicht nur dem Mangel an alternativen
Destinationen. Auch eine aktive Werbeindustrie steckt
dahinter, dass immer mehr Paare mit Kinderwunsch
die Ukraine entdecken. Besonders erfolgreich in die-
ser Hinsicht ist BioTexCom. »Es gibt keine absolute
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0011.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
11
Unfruchtbarkeit!«, schreibt die Klinik auf ihrer Web-
site und verkündet, sogar die »hoffnungslosesten Fälle
[sic!]« zu behandeln. So sei BioTexCom ein »Paradies«
für ältere Frauen, wie eine Reihe von angefügten Arti-
keln bestätigen soll. In Deutschland respektive der
Schweiz führten diese allerdings zu heftigen Diskus-
sionen  – eine 66-jährige Frau, die durch die Geburt
von Zwillingen zur ältesten Mutter der Schweiz wurde;
oder eine bereits 13-fache Mutter aus Deutschland, die
mit 65 Jahren dank einer Eizellen- und Samenspende
Vierlinge auf die Welt brachte.
Teil der Werbestrategie von BioTexCom sind zahl-
reiche anonyme »Wunscheltern«, die in Kinderwunsch-
foren, in den Kommentarteilen von Online-Artikeln
und sogar in Artikeln auf Newsportalen die Ukraine
als letzte Hoffnung anpreisen. Das Narrativ ist stets
ähnlich: Das Paar war bereits bei zahlreichen Klini-
ken in mehreren Ländern, doch der Erfolg blieb aus.
Emotional und finanziell ausgebrannt, überwanden
sie schließlich ihre Ängste vor dem »Osten« und reis-
ten in die Ukraine, wo – in wundersamer Weise – die
Leihmutterschaft auf Anhieb funktionierte. In einem
Nebensatz wird dann noch der Name der Klinik
erwähnt. Manche
Userinnen
gehen auch soweit, zwei-
felhafte Informationen darüber zu verbreiten, warum
Leihmutterschaft in anderen Ländern nicht zum Erfolg
führen kann: In Georgien würden die Embryos zu
früh eingesetzt; in Spanien verwende man nicht fri-
sche Eizellen, sondern eingefrorene; in Mexiko seien
die Leihmütter mit schrecklichen Krankheiten infi-
ziert. Solche Erzählungen schüren Ängste und ver-
mitteln das Gefühl, dass lediglich ukrainische Kli-
niken, allen voran BioTexCom, den Kinderwunsch
erfüllen können.
Die Ähnlichkeit dieser Erzählungen sowie das feh-
lerhafte Deutsch und Englisch deuten darauf hin, dass
es sich dabei um bezahlte Texte handelt. Anders als die
Texte vieler anderer Agenturen betonen diese Berichte
nicht den (unterstellten) europäischen Charakter der
Ukraine, und sie bemühen auch nicht den Altruismus
der Leihmütter oder den karitativen Beitrag, den die
Wunscheltern durch gute Entlohnung der Leihmutter
leisten. Die Kommentare und Berichte folgen allesamt
einem anderen Muster – dem betont nüchternen Abwie-
gen zwischen negativen und positiven Aspekten einer
Leihmutterschaft in der Ukraine – und kommen stets
zu demselben Urteil: BioTexCom ist trotz der schwachen
ukrainischen Infrastruktur die Top-Adresse für eine
Leihmutterschaft. Ein besonders anschaulicher Arti-
kel in dieser Hinsicht trägt den Titel: “Ukraine has
the worst roads and best reproductive medicine in the
world”. Die Autorin, laut eigener Aussage eine Journalis-
tin, beschreibt ihre Erfahrungen als Wunschmutter mit
BioTexCom. Die »Bedingungen und der Service [waren]
nicht auf einem adäquaten Level« und ihre Erlebnisse
im Laufe des Aufenthalts in der Klinik wurden »immer
schlimmer und schlimmer«. Dennoch konkludiert sie
am Ende, dass die Ukraine zwar ein »Dritte-Welt-Land«
sei, aber im Bereich der Reproduktionsmedizin Wun-
der bewirke. Dem Artikel folgen eine Reihe von Kom-
mentaren, die – fast ausnahmslos – die außergewöhn-
liche Arbeit der Klinik loben.
Das Internet spielt auch für die Anwerbung von
Leihmüttern eine große Rolle. Agenturen und private
Mittelspersonen werben v. a. über soziale Medien, wie
das russischsprachige Facebook-Pendant »VK«. Leih-
mütter und Wunscheltern, die kostspielige Vermitt-
lungsdienste umgehen wollen, können auf Online-Platt-
formen ihre eigenen Anzeigen schalten. In sog. »direkten
Programmen« stehen die zwei Parteien in engerem Kon-
takt und können die Bedingungen ihrer Zusammen-
arbeit miteinander verhandeln. Leihmutterschaftspro-
gramme, die über Agenturen geschlossen werden, sind
hingegen oft standardisiert und für beide Seiten anonym.
Das sei ein großer Vorteil, so die Agenturen, denn Kon-
takt sei unnötig – Leihmutterschaft sei ja lediglich ein
Arbeitsverhältnis –, und unter Umständen sogar gefähr-
lich: Sowohl die »geldgierigen Leihmütter« als auch die
»kontrollsüchtigen Wunscheltern« seien nur an ihrem
Eigennutzen interessiert. Agenturen tragen erheblich
dazu bei, eine Angstrhetorik zu schüren und dadurch
ihre Funktion als beschützende Instanz zu erhalten. Vor
allem Wunscheltern aus dem Ausland lassen sich von
dieser Rhetorik leicht beeinflussen. Aufgrund mangeln-
der Sprach- und Ortskenntnisse ist der Weg über eine
lokale Agentur für sie kaum vermeidbar.
Rechtliche Rahmenbedingungen für
deutsche Paare
Die Werbemaschinerie von BioTexCom scheint bei Kun-
dinnen und Kunden aus Deutschland besonders gut zu
funktionieren: Die Klinik gibt an, im Jahr 2017 hätten
insgesamt 750 deutsche Paare ihre Dienstleistungen im
Bereich Reproduktionsmedizin in Anspruch genom-
men – dreimal mehr als 2014. Laut Botschaft arbeiten
rund 90  Prozent der deutschen Paare, die eine Leih-
mutterschaft in der Ukraine machen, mit BioTexCom
zusammen. Die Klinik verweise sogar auf eine »Zusam-
menarbeit« mit der Botschaft, was letztere negiert. Aber
der bürokratische Prozess laufe mittlerweile recht rei-
bungslos ab und sei »eingespielt«: Nach der Geburt des
Kindes müssen der Vater und die Leihmutter an der Bot-
schaft verschiedene Dokumente unterzeichnen. Unter
anderem unterschreibt der Vater die Vaterschaftsan-
erkennung und die Leihmutter stimmt dem zu. Ein
genetischer Test – wie ihn andere Länder z. T. verlan-
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0012.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
12
gen  – ist dafür nicht notwendig. Durch diese Unter-
schriften erlangt das Kind die deutsche Staatsbürger-
schaft und somit einen deutschen Pass. Die ukrainische
Geburtsurkunde – auf der die Namen der Wunschel-
tern, nicht aber der Leihmutter erscheint – sowie die
notarielle Bescheinigung der Leihmutter, dass sie das
Sorgerecht abgibt, wird laut Deutschem Gesetz nicht
anerkannt. Die Übertragung des Sorgerechts von ihr
auf die Wunschmutter erfolgt erst später, nämlich nach
der sog. »Stiefkindadoption« in Deutschland. In der
deutschen Geburtsurkunde, die neu ausgestellt werden
muss, wird der Name der Leihmutter immer vermerkt
bleiben. Wunscheltern müssen sich daher bewusst sein,
dass ihr Kind früher oder später von der Leihmutter-
schaft erfahren wird.
Die bürokratische Abwicklung von Leihmutter-
schaften an der Deutschen Botschaft in Kiew sei vor
zehn Jahren noch undenkbar gewesen, so die Angestell-
ten. Seitdem gäbe es eine lockerere Haltung in Bezug
auf das Thema; dennoch hätte der gesamte Prozess frü-
her oft mehr als ein Jahr gedauert. Heute werde das Ver-
fahren einfach und effektiv in wenigen Wochen durch-
geführt. Auch wird mittlerweile viel offener mit dem
Thema umgegangen. Vor ein paar Jahren hätten die
Eltern oft versucht, die Leihmutterschaft zu verheim-
lichen. Jetzt erwähnen die Paare die Leihmutterschaft
direkt und sind über das Prozedere genauestens infor-
miert. Das sei von Vorteil, könne aber auch dazu füh-
ren, dass Wunscheltern mit einer fordernden Haltung
an die Botschaft herantreten und sich ärgern, wenn der
Prozess länger dauert als von ihnen eingeplant. Aber:
Garantien für einen reibungslosen Ablauf gibt es keine.
Die Deutsche Botschaft warnt auf ihrer Homepage, dass
»im Einzelfall eine Ausreise der Kinder unmöglich und
ihre Unterbringung im Waisenhaus« erfolgen kann und
»rät daher grundsätzlich von der Teilnahme an ukraini-
schen Leihmutterschaftsprogrammen ab«.
Für die Botschaftsangestellten ist der jetzige Umgang
mit dem Thema eine »ganz gute Lösung«. Sie seien froh
über die klaren Richtlinien und auch darüber, dass sie
nicht »Detektiv spielen« müssen. Angst haben sie aber,
dass eine Lawine losgetreten wird, die nicht zu stoppen
ist. »Leihmutterschaft wird man nicht abschaffen kön-
nen«, meint ein Mitarbeiter. Längerfristig müsse man
aber einen Weg finden, wie man Wunscheltern demo-
tivieren kann, in die Ukraine zu kommen. Gleichzeitig
müsse man aber aufpassen, dass die Kinder der Eltern,
die dennoch diesen Weg wählen, nicht in einem rechtli-
chen Vakuum landen. Die beste Möglichkeit wäre seiner
Meinung nach eine Novelle der ukrainischen Gesetze,
die Leihmutterschaft für ausländische Paare verbietet.
Fazit
Ausgelöst durch das »rechtliche Abseits« von BioTex-
Com werden eben solche Gesetzesentwürfe zurzeit im
ukrainischen Parlament diskutiert. Diese könnten weit-
reichenden Folgen haben: Einige Entwürfe sehen vor,
Leihmutterschaft – sowie andere Maßnahmen assistier-
ter Reproduktion – nur noch für Paare mit Wohnsitz
in der Ukraine zuzulassen und/oder nur für Paare aus
Ländern, in denen Leihmutterschaft legal ist. Zudem
soll eine Altersgrenze für Wunscheltern eingeführt wer-
den. Allerdings ist es um die mögliche Gesetzände-
rung still geworden. Die MitarbeiterInnen des Konsu-
lats bezweifeln, dass es im Parlament in absehbarer Zeit
zu einem Beschluss kommen wird. Die Regierung habe
zurzeit andere Prioritäten und womöglich wollen Klini-
ken und Agenturen eine Gesetzesänderung aktiv verhin-
dern. Diese Einrichtungen sind die großen Profiteure
des Reprobusiness. Sie kämpfen nicht nur durch gezielte
Fehlinformationen, sondern auch durch das Monopoli-
sieren von Informationen, um ihren lukrativen Markt zu
erhalten. Als Instanz zwischen Wunscheltern und Leih-
müttern verfügen sie über große Macht, die Beziehung
und die Kommunikation zwischen den beiden Parteien
zu beeinflussen und zu manipulieren. Eine Macht, die
durch die aktuelle – sehr rudimentäre – Gesetzeslage
vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten hat. Sollte es zu
einer Gesetzesnovelle in der Ukraine kommen, wäre es
daher wünschenswert, wenn sich diese auch den besse-
ren Schutz von Leihmüttern sowie Wunscheltern zum
Ziel setzt.
Die Gespräche mit MitarbeiterInnen des Rechts- und Konsularreferats der Deutschen Botschaft in Kiew fanden zwischen
2015 und 2018 statt.
Über die Autorin:
Dr. des. Veronika Siegl ist Assistentin am Institut für Sozialanthropologie und Lehrbeauftragte am Interdisziplinä-
ren Zentrum für Geschlechterforschung an der Universität Bern. Im Rahmen ihrer Dissertation »Fragile Truths. The
Ethical Labour of Doing Trans-/national Surrogacy in Russia and Ukraine« (2018) untersuchte sie die umstrittene
Praxis kommerzieller Leihmutterschaft.
Lesetipps finden Sie auf der nächsten Seite.
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0013.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
13
Lesetipps:
• Deutsche Welle: Ukraine: Das Geschäft mit der Leihmutterschaft (09.09.2018). https://www.dw.com/de/ukraine-
das-gesch%C3%A4ft-mit-der-leihmutterschaft/a-45360629 [20.9.2018]
• El País: The dark side of Ukraine’s surrogacy boom (1.10.2018). https://elpais.com/elpais/2018/09/27/
inenglish/1538051520_476218.html [17.12.2018].
• Fixmer-Oraiz, N. (2013): Speaking of Solidarity. Transnational Gestational Surrogacy and the Rhetorics of Repro-
ductive (In)Justice. In: Frontiers 34(3), 126 – 163.
• Gryshchenko, M./ Pravdyuk, A. (2016): Gestational Surrogacy in Ukraine. In: Sills, E. Scott [ed.]: Handbook of
Gestational Surrogacy. Cambridge: Cambridge University Press, 250 – 265.
• Siegl, V. (2015): Märkte der Guten Hoffnung. Leihmutterschaft, Arbeit und körperliche Kommodifizierung in
Russland. In: Prokla. Zeitschrift für Kritische Sozialwissenschaft 178, 99 – 115.
• Siegl, V. (2018a): Aligning the Affective Body. Commercial Surrogacy in Moscow and the Emotional Labour of
“Nastraivatsya”. In: Tsantsa. Journal of the Swiss Anthropological Association 23, 63 – 72.
• Siegl, V. (2018b): The Ultimate Argument. Evoking the Affective Powers of “Happiness” in Commercial Surro-
gacy. In: Anthropological Journal of European Cultures 27(2), 2 – 21.
• Vlasenko, P. (2014): Governing Through Precarity: The Experience of Infertile Bodies in IVF Treatment in Ukraine.
In: The Journal of Social Policy Studies 12(3), 441 – 454.
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0014.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
14
CHRONIK
11. Dezember 2018 – 20. Januar 2019
11.12.2018
11.12.2018
Die EU überweist der Ukraine 500 Millionen Euro als erste Tranche einer Finanzhilfe von mehr als einer Mil-
liarde Euro. Die Rückzahlung des Kredites mit einem Zinssatz von 1,25 Prozent ist im Frühjahr 2033 fällig.
Die Auktion des staatlichen Energieunternehmens »Zentrenergo«, einem der größten Energieversorger des Lan-
des, wird abgesagt. Damit platzt die einzige große Privatisierungsauktion, die für 2018 geplant war. Die beiden
Bieterfirmen sollen es versäumt haben, ausreichend Dokumente vorzulegen, um Vorwürfe wegen Insiderhandel
zu entkräften. Eine der Firmen soll Verbindungen zu Präsident Petro Poroschenko haben.
Die Ukraine, weltweit einer der größten Getreideproduzenten, hat 2018 eine Rekordernte von 70 Millionen Ton-
nen Getreide erzielt, so Premierminister Wolodymyr Hrojsman. Davon sollen etwa 50 Millionen Tonnen expor-
tiert werden. Im Vorjahr betrug die Ernte 61 Millionen Tonnen Getreide.
Bei einem gemeinsamen Treffen in Brüssel fordern der ukrainische Präsident Petro Poroschenko und NATO-
Generalsekretär Jens Stoltenberg Russland dazu auf, die in Russland gefangengehaltenen ukrainischen Marine-
soldaten freizulassen und freie Durchfahrt durch die Meerenge von Kertsch zu gewähren. Am selben Tag trifft
Poroschenko Bundeskanzlerin Angela Merkel und bekräftigt seine Position gegenüber Russland.
Nachdem eine Drohne der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der »Luhansker Volksrepublik« westlich von
Luhansk militärische Ausrüstung sichtet, wird die Drohne beschossen und muss umkehren. In den vergange-
nen Monaten wurden mehrfach Aufklärungsdrohnen der OSZE auf Territorien außerhalb ukrainischer Regie-
rungskontrolle beschossen und teilweise zerstört.
Reuters berichtet, mit Verweis auf den Ukrainischen Sicherheitsdienst SBU, dass mehr als 100 staatliche und
militärische Einrichtungen in der Westukraine Ziel russischer Hackerangriffe gewesen sein sollen.
In der Kiewer Sophienkathedrale findet ein »Vereinigungskonzil« der neuen, vereinten und unabhängigen Ukrai-
nisch-Orthodoxen Kirche statt. Zum Oberhaupt der neuen Kirche wird Metropolit Epiphanius gewählt.
In Brüssel findet die fünfte Sitzung des Assoziationsrates zwischen der Ukraine und der EU statt. Die EU stellt
der Ukraine millionenschwere Finanzhilfen bereit. Unter anderem erhält das Land 54 Millionen Euro, um die
Energieeffizienz zu steigern und weitere 50 Millionen Euro, um die Transportinfrastruktur zu verbessern. Kritik
von der EU gibt es für eine umstrittene Passage im Bildungsgesetz, die aus Sicht der Venedig-Kommission Min-
derheitenrechte verletzt, sowie für die schleppende Korruptionsbekämpfung in der Ukraine.
Nach dem 20-monatigen Stillstand des IWF-Programms genehmigt der IWF-Vorstand der Ukraine ein 14-mona-
tiges Darlehen i. H. v. 3,9 Milliarden US-Dollar. Die erste Tranche von ca. 1,3 Milliarden Dollar soll Ende
Dezember überwiesen werden. Zwei weitere Tranchen sollen hingegen erst nach zwei Reformfortschrittsberich-
ten nach den Präsidentschafts- bzw. Parlamentswahlen überwiesen werden. Der IWF fordert u. a. die Reduzie-
rung der öffentlichen Schulden und der Inflation, die Stärkung des Finanzsektors sowie Fortschritte im Bereich
der Korruptionsbekämpfung. Auch mehrere große Privatisierungsauktionen (u. a. von »Zentrenergo«) sowie 500
kleinere Auktionen sollen im ersten Halbjahr 2019 durchgeführt werden. Laut der Ukrainischen Nationalbank
ist die Umsetzung des IWF-Programms die einzige Möglichkeit, drohende Zahlungsausfälle zu vermeiden. Die
Ukraine ist dringend auf frische Kredite angewiesen, da 2019–2020 etwa 17 Milliarden US-Dollar an Kredit-
rückzahlungen fällig werden.
Der Vorstand der Weltbank macht den Weg frei für eine Garantie von 750 Millionen US-Dollar für die Ukraine.
Diese ist gekoppelt an Reformprogramme in den Bereichen Bankenwesen, Korruptionsbekämpfung, Landwirt-
schaft, Renten und Gesundheit.
Das britische Aufklärungsschiff
HMS Echo
erreicht den Hafen von Odessa. Es ist das erste Schiff eines NATO-
Mitgliedsstaats, das nach der militärischen Eskalation in der Meerenge von Kertsch im November 2018 einen
ukrainischen Hafen im Schwarzen Meer anläuft.
Die Werchowna Rada verlängert das Landmoratorium um ein weiteres Jahr. Das umstrittene Moratorium war
vor siebzehn Jahren beschlossen worden und verbietet seither den Verkauf von Ackerland.
Im Kirchenstreit beschließt die Werchowna Rada, dass sich die »Ukrainisch-Orthodoxe Kirche – Moskauer Patri-
archat« umbenennen müsse in »Russische Orthodoxe Kirche in der Ukraine«. Nach der Abstimmung kommt es im
Parlament zu tumultartigen Szenen und einem Handgemenge zwischen Kritikern und Befürwortern des Gesetzes.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen erlässt eine Resolution, die Russland dazu auffordert, Men-
schenrechtsverletzungen auf der annektierten Krim zu beenden. Erst wenige Tage zuvor wurde am 18. Dezem-
ber 2018 eine Resolution verabschiedet, die von Russland das Ende der Besetzung der Krim und die Demilita-
risierung der Halbinsel forderte.
12.12.2018
13.12.2018
13.12.2018
14.12.2018
15.12.2018
17.12.2018
18.12.2018
18.12.2018
19.12.2018
20.12.2018
20.12.2018
22.12.2018
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0015.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
15
27.12.2018
Präsident Petro Poroschenko hebt den Kriegszustand in zehn Grenzregion wieder auf. Dieser war einen Monat
zuvor infolge der militärischen Eskalation zwischen der Ukraine und Russland im Asowschen Meer verhängt
worden. Poroschenko garantierte zudem, dass die Präsidentschaftswahlen wie geplant am 31. März 2019 statt-
finden sollen.
Erstmals seit Ausbruch des Maidans vor fünf Jahren steigen die Währungsreserven der Ukraine wieder auf mehr
als 20 Milliarden US-Dollar an.
Die russische Regierung beschließt per Erlass ein Embargo gegen Industrie- und Agrarerzeugnisse aus der Ukraine.
Unter anderem dürfen Weizen, Brot, Früchte, Alkohol, Öl, Fischkonserven und Schokolade nicht mehr aus der
Ukraine eingeführt werden.
Das Ministerium für Sozialpolitik gibt neue Zahlen heraus, denen zufolge etwa 3,2 Millionen Ukrainer dauer-
haft im Ausland arbeiten. Bei rund 16 Millionen Erwerbstätigen in der Ukraine bedeutet das, dass ca. 17 Prozent
der ukrainischen Arbeitskräfte im Ausland tätig sind, allen voran in der EU. Hinzu kommen noch Personen, die
nach den neuen Visaregeln bis zu 90 Tage pro Jahr in der EU arbeiten und nicht in dieser Statistik erfasst sind.
Der bekannte Komödiant Wolodymyr Selenskyj gibt offiziell seine Präsidentschaftskandidatur bekannt. In meh-
reren Umfragen liegt Selenskyj hinter Julia Tymoschenko, aber vor Präsident Petro Poroschenko, auf Platz zwei.
Die Ukraine reicht beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen Russland ein
wegen der Annexion der Krim und Menschenrechtsverletzungen auf der besetzten Halbinsel. Eine Anhörung,
die darüber entscheidet, ob die Klage zulässig ist, soll am 27. Februar 2019 stattfinden.
Etwa 2.000 Nationalisten und Rechtsextreme der Parteien »Swoboda« und »Rechter Sektor« veranstalten einen
Fackelmarsch durch die Innenstadt von Kiew und erinnern an den 110. Geburtstag des Nationalistenführers
Stepan Bandera.
Laut der Nationalbank der Ukraine hat sich die Hrywnja 2018 positiv entwickelt: Im Jahresvergleich verbesserte
sich der Wechselkurs gegenüber dem Euro um 5,6 Prozent und gegenüber dem US-Dollar um 1,3 Prozent. Zu
Jahresbeginn lag der Euro-Wechselkurs bei 31,71 Hrywnja (Januar 2018: 33,49 Hrywnja).
Im vergangenen Jahr nahmen internationale Hilfsprojekte in der Ukraine um fast 50 Prozent zu. Laut dem Wirt-
schaftsministerium wurden 2018 insgesamt 264 neue Projekte in einem Umfang von 953 Millionen US-Dollar
begonnen. Aktuell gibt es im Land 486 internationale Hilfsprojekte mit einem Gesamtvolumen von 6,1 Milli-
arden US-Dollar.
Der Bürgermeister von Lwiw, Andryj Sadowyj, wird von seiner Partei »Samopomitsch« offiziell als Präsident-
schaftskandidat vorgestellt.
Bartholomäus I, der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel, unterzeichnet in Istanbul im Beisein von Prä-
sident Petro Poroschenko den Tomos (Erlass) über die Autokephalie (Unabhängigkeit) der Ukrainisch-Ortho-
doxen Kirche. Damit ist die Ukrainisch-Orthodoxe Kirche nach mehr als 300 Jahren, in denen sie der Russisch-
Orthodoxen Kirche in Moskau unterstand, von Moskau unabhängig und wird auch von den anderen orthodo-
xen Kirchen als eigenständig anerkannt. Die Russisch-Orthodoxe Kirche lehnt die Anerkennung ab.
Am orthodoxen Weihnachtsfeiertag wird der Tomos offiziell der Ukraine überreicht und feierlich in Kiew prä-
sentiert. Damit ist die Unabhängigkeit der Ukrainisch-Orthodoxen Kirche beschlossen – für viele Ukrainer ein
historischer Moment. Das neue Kirchenoberhaupt, Metropolit Epiphanius, dankt während einer Ansprache, die
im Fernsehen übertragen wird, neben Gott und Patriarch Bartholomäus auch Präsident Petro Poroschenko, der
sich für die Unabhängigkeit eingesetzt hatte.
Der Außenhandel der Ukraine wuchs 2018 um 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr und erreichte einen Gesamt-
umfang von 104 Milliarden US-Dollar, wie das Staatliche Finanzamt berichtet. Die Exporte seien um 9 Prozent
auf 47,3 Milliarden US-Dollar gestiegen, die Importe um 15 Prozent auf 56,8 Milliarden US-Dollar. Bei den
Exporten verzeichneten vor allem Lebensmittel (+39 Prozent) und Metalle (+ 25 Prozent) einen großen Anstieg;
bei den Importen waren es Maschinen (+31 Prozent), Energie (+24 Prozent) und chemische Produkte (+19 Prozent).
Die Inflation sank 2018 laut dem Staatlichen Statistikamt um rund ein Drittel auf 9,8 Prozent (2017: 13,7 Pro-
zent). Das ist die niedrigste Inflationsrate in den letzten fünf Jahren. Für 2019 rechnet die Nationalbank mit einer
Inflation von 6,9 Prozent. Die größten Preissteigerungen gab es 2018 im öffentlichen Nahverkehr (+ 30 Prozent)
und für Gemüse (+28 Prozent); hingegen sanken die Preise für Obst (-17 Prozent) besonders stark.
Ein neues und Beobachtern zufolge progressives Gesetz tritt in Kraft, das häusliche Gewalt und Vergewaltigung
stärker als bisher unter Strafe stellt.
27.12.2018
29.12.2018
30.12.2018
31.12.2018
01.01.2019
01.01.2019
02.01.2019
02.01.2019
03.01.2019
05.01.2019
06.01.2019
09.01.2019
09.01.2019
11.01.2019
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0016.png
UKRAINE-ANALYSEN NR. 211, 22.01.2019
16
14.01.2019
Nach monatelangen Ermittlungen und Vernehmungen kommt die polnische Staatsanwaltschaft zu dem Schluss,
dass der russische Geheimdienst hinter einem Brandanschlag auf das ungarische Kulturinstitut in Uschhorod
im Februar 2018 stecke. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatten damals zwei polnische Rechtsradikale aus Kra-
kau das Kulturinstitut im westukrainischen Uschhorod in Brand gesteckt, um Nationalitätenkonflikte zwischen
Polen, Ungarn und der Ukraine zu schüren. Einer der geständigen Hauptangeklagten nennt den deutschen Jour-
nalisten Manuel Ochsenreiter als Auftraggeber. Ochsenreiter ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter des AfD-Bun-
destagsabgeordneten Markus Frohnmeier. Beiden werden enge Verbindungen nach Russland nachgesagt.
Irina Luzenko, Abgeordnete der Partei Block Petro Poroschenko, teilt mit, dass in den letzten Tagen bereits 70
Gemeinden der Russisch-Orthodoxen Kirche in der Ukraine den Rücken gekehrt und sich der neuen unabhän-
gigen Ukrainisch-Orthodoxen Kirche angeschlossen hätten.
Die OSZE-Vertreter in der trilateralen Minsker Kontaktgruppe schlagen eine gemeinsame Friedensmission mit
der UNO im Donbas vor. Die Mission solle militärische und polizeiliche Aufgaben wahrnehmen und eine inter-
nationale Verwaltung umfassen.
Der deutsche Außenminister Heiko Maas teilt bei einem Treffen mit seinem ukrainischen Amtskollegen Pawlo
Klimkin mit, dass Deutschland und Frankreich bereit seien, den Schiffsverkehr in der Meerenge von Kertsch
zu überwachen. Während Klimkin den Vorstoß begrüßt, sieht der russische Außenminister Sergej Lawrow, mit
dem Maas zuvor in Moskau sprach, die Initiative kritisch. Gleichzeitig merkt Lawrow an, das der russische Prä-
sident Wladimir Putin positiv auf einen ähnlichen Vorschlag der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel rea-
giert habe, solch eine Überwachungsmission einzuführen.
15.01.2019
17.01.2019
18.01.2019
Die Chronik wird zeitnah erstellt und basiert ausschließlich auf im Internet frei zugänglichen Quellen. Die Redaktion bemüht sich, bei
jeder Meldung die ursprüngliche Quelle eindeutig zu nennen. Aufgrund der großen Zahl von manipulierten und falschen Meldungen
kann die Redaktion der Ukraine-Analysen keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.
Zusammengestellt von Dr. Eduard Klein
Sie können die gesamte Chronik seit Februar 2006 auch auf
http://www.laender-analysen.de/ukraine/
unter dem Link »Chronik« lesen.
Herausgeber:
Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen
Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V.
Deutsches Polen-Institut
Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien
Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung
Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH
Redaktion:
Dr. Eduard Klein (verantwortlich)
Chronik: Dr. Eduard Klein
Satz: Matthias Neumann
Wissenschaftlicher Beirat:
Dr. Kseniia Gatskova, Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung Regensburg
Prof. Dr. Guido Hausmann, Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung Regensburg
Dr. Susan Stewart, Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin
Dr. Susann Worschech, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt/O.
Die Meinungen, die in den Ukraine-Analysen geäußert werden, geben ausschließlich die Auffassung der Autoren wieder.
Abdruck und sonstige publizistische Nutzung sind nach Rücksprache mit der Redaktion gestattet.
Ukraine-Analysen-Layout: Cengiz Kibaroglu, Matthias Neumann und Michael Clemens
Alle Ausgaben der Ukraine-Analysen sind mit Themen- und Autorenindex archiviert unter www.laender-analysen.de
Die Ukraine-Analysen werden im Rahmen eines Lizenzvertrages in das Internetangebot der Bundeszentrale für politische Bildung (www.bpb.de) aufgenommen.
ISSN 1862-555X © 2019 by Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bremen, Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde e.V., Deutsches Polen-Institut, Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in
Transformationsökonomien, Leibniz-Institut für Ost- und Südosteuropaforschung, Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien (ZOiS) gGmbH
Forschungsstelle Osteuropa • Länder-Analysen • Klagenfurter Str. 8 • 28359 Bremen • Telefon: +49 421-218-69600 • Telefax: +49 421-218-69607
e-mail: [email protected] • Internet-Adresse: http://www.laender-analysen.de/ukraine/
SOU, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 754: MFU spm. om, hvilke erfaringer der er med rugemoderskab, både ift. barnets udvikling og kvinden der føder barnet, i den danske og internationale litteratur, til social- og ældreministeren
2436410_0017.png
Forschungsstelle
Osteuropa
an der Universität Bremen
Kostenlose E-Mail-Dienste
auf
www.laender-analysen.de
@laenderanalysen
Die Länder-Analysen bieten regelmäßig im kostenlosen Abonnement kompetente Einschätzungen aktueller politischer,
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Entwicklungen in Ostmitteleuropa und der GUS. Alle Länder-Analysen verstehen
sich als Teil eines gemeinsamen Projektes, das der wissenschaftlich fundierten, allgemeinverständlich formulierten Analyse
der Entwicklungen im östlichen Europa, der Offenheit für verschiedene inhaltliche Positionen und der kostenlosen und
nicht-kommerziellen Information einer breit verstandenen interessierten Öffentlichkeit verpflichtet ist. Autor/innen sind
internationale Fachwissenschaftler/innen und Expert/innen. Die Redaktionen der Länder-Analysen bestehen aus Wissen-
schaftler/innen mit langjähriger Forschungserfahrung.
Die deutschsprachigen Länder-Analysen werden gemeinsam von der Forschungsstelle Osteuropa an der Universität Bre-
men, dem Zentrum für Osteuropa- und internationale Studien, der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde, dem
Deutschen Polen-Institut, dem Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien und dem Leibniz-In-
stitut für Ost- und Südosteuropaforschung herausgegeben. Die englischsprachigen Länder-Analysen erscheinen in Koope-
ration der Forschungsstelle Osteuropa mit dem Center for Security Studies (CSS) der ETH Zürich.
Die Länder-Analysen bieten regelmäßig Kurzanalysen zu aktuellen Themen, ergänzt um Grafiken und Tabellen sowie
Dokumentationen. Zusätzlich gibt es eine Chronik aktueller Ereignisse. Alle Länder-Analysen sind auch mit Archiv und
Indizes online verfügbar unter www.laender-analysen.de.
Belarus-Analysen
Erscheinungsweise: zweimonatlich
Abonnement unter: http://www.laender-analysen.de/belarus/
Caucasus Analytical Digest
In englischer Sprache. Erscheinungsweise: zweimonatlich
Abonnement unter: http://www.css.ethz.ch/en/publications/cad.html
Polen-Analysen
Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Abonnement unter: http://www.deutsches-polen-institut.de/newsletter/polen-analysen/
Auch als App für Android™ (ab Januar 2016) kostenlos auf Google Play™.
Russland-Analysen
Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Abonnement unter: http://www.laender-analysen.de/russland/
Auch als App für Android (ab Januar 2016) kostenlos auf Google Play.
Russian Analytical Digest
In englischer Sprache. Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Abonnement unter: http://www.css.ethz.ch/en/publications/rad.html
Ukraine-Analysen
Erscheinungsweise: zweimal monatlich
Abonnement unter: http://www.laender-analysen.de/ukraine/
Auch als App für Android (ab Januar 2016) kostenlos auf Google Play.
Zentralasien-Analysen
Erscheinungsweise: zweimonatlich
Abonnement unter: http://www.laender-analysen.de/zentralasien/
Auch als App für Android (ab Januar 2016) kostenlos auf Google Play.
Google Play, das Google Play-Logo und Android sind Marken von Google Inc. TWITTER, TWEET, RETWEET und das Twitter Logo sind eingetragene Markenzeichen von Twitter,
Inc. oder angeschlossenen Unternehmen. Der Android-Roboter wird auf der Grundlage von einem Werk wiedergegeben oder modifiziert, das von Google erstellt und geteilt und gemäß den
Bedingungen der Creative Commons 3.0 Attribution-Lizenz verwendet wird.