Miljø- og Fødevareudvalget 2020-21
MOF Alm.del
Offentligt
2287448_0001.png
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt,
Natur und Digitalisierung | Postfach 71 51 | 24171 Kiel
Danmarks Naturfredningsforening Aabenraa,
Aabenraa Kommune und Danmarks
Naturfredningsforening
über Frau Alice Kinne
Espoo-Kontaktstelle, BMU
per Mail
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht vom: /
Mein Zeichen: V 63 - 67004/2020
Meine Nachricht vom: /
Uwe Meyer
[email protected]
Telefon: +49 431 988-7166
Telefax: +49-431-988-6-157166
28. Oktober 2020
Anfrage zur Lagerung schwach strahlenden Atommülls oder Bauschutts an der
Grenze zwischen Dänemark und Deutschland (MST Id nr. 1947109)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich an die deutsche Espoo-Kontaktstelle gewandt, um den Umweltminister
des Landes Schleswig-Holstein anzuschreiben.
Es geht Ihnen um die mögliche Ablagerung von schwach radioaktiven Abfällen von KKW-
Standorten auf der Deponie Harrislee an der Deutsch-Dänischen-Grenze sowie um
geologische und hydrogeologische Sachverhalte im Umfeld der Deponie.
Die dänische Espoo-Kontaktstelle beim Umweltministerium bittet um Weiterleitung an die
für die Deponie zuständige Behörde.
Ihr Schreiben leite ich weiter an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche
Räume. Dies ist die Behörde, die in Schleswig-Holstein Deponien genehmigt und
überwacht.
Ich kann Sie aber bereits vorab beruhigen: Es werden keine schwach radioaktiven Abfälle
auf Deponien entsorgt. Diese sind bis zur Abgabe an ein Endlager zwischenzulagern.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Ihnen einige wesentliche Aspekte der Entsorgung
schwach radioaktiver Abfälle
in Abgrenzung zur Entsorgung von nichtradioaktiven
Abfällen
aus dem Abbau von Kernkraftwerken zu schildern.
Wie Sie wissen hat Deutschland beschlossen, aus der Kernenergie auszusteigen. Damit
sind die Kernkraftwerke stillzulegen und abzubauen. Ein sehr kleiner Anteil muss dabei
Dienstgebäude: Mercatorstraße 3, 5, 7, 24106 Kiel | Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel
Niemannsweg 220, 24106 Kiel |Telefon 0431 988-0 | Telefax 0431 988-7239 |
[email protected] | De-Mail: [email protected] |
www.melund.schleswig-holstein.de | E-Mail-Adressen: Kein Zugang für elektronisch
verschlüsselte Dokumente. In der Mercatorstraße 3 stehen eine Ladesäule für
E-Fahrzeuge (22kw) und zwei beschilderte Behindertenparkplätze zur Verfügung.
Alle Eingänge sind ebenerdig, Eingangstüren öffnen automatisch. Der Empfang ist
tagsüber besetzt. Bitte teilen sie uns ggf. gewünschten Assistenzbedarf mit.
MOF, Alm.del - 2020-21 - Endeligt svar på spørgsmål 169: MFU spm. om de tyske planer om at deponere radioaktivt affald i Balzersens Deponie i Harreslev helt tæt på grænsen til Danmark, til miljøministeren
2287448_0002.png
-2-
als schwach- und mittelradioaktive Abfall entsorgt werden. Schwach- und mittelradioaktive
Abfälle sind in Deutschland an ein Endlager abzugeben. Bis diese Abgabe erfolgen kann,
sind diese Abfälle in Zwischenlagern an den Standorten der Kernkraftwerke zwischen zu
lagern. Ich verstehe Ihre Ausführungen so, dass die Zwischenlagerung von schwach-
radioaktiven Abfällen auch Ihrem Konzept in Dänemark entspricht.
Der übrige bei dem Abbau entstehende Abfall ist im Wesentlichen zu bewerten wie der
Abbruchabfall anderer Anlagen und kann freigegeben werden, weil er keine oder nur eine
zu vernachlässigende Strahlung im Bereich der Schwankung der natürlichen
Radioaktivität aufweist. Dies Abfälle gelten als nicht radioaktiv und sind dann ggf. auch
zur Deponierung vorgesehen, falls sie nicht verwertet werden können.
Insofern ist es unangemessen und falsch, hier von Atommüll zu sprechen; hierunter wird
i.A. der radioaktive Abfall verstanden, so dass mit dieser Begriffswahl nur unbegründete
Ängste erzeugt werden.
Wo der nicht radioaktive, aber auch nicht verwertbare Abfall des KKW-Abbaus deponiert
werden soll, ist noch nicht entschieden. Die Deponie Harrislee ist für einen Teil dieser
Abfälle neben anderen Deponien eine mögliche Option.
Nach der deutschen Strahlenschutzverordnung gibt es Werte für einzelne Nuklide, die
einzuhalten sind, um einen Abfall aus der Überwachung des Strahlenschutzes
freizugeben. Wenn diese Werte unterschritten werden, kann mit dem Abfall für keine
Person der Bevölkerung eine Dosis von mehr als 10 Mikrosievert verursacht werden. Zum
Vergleich: In Deutschland beträgt die Hintergrundbelastung, vor der sich kein Bürger
schützen kann, mehr als das 200-fache, nämlich etwa 2.100 Mikrosievert.
Die in Schleswig-Holstein zuständige Strahlenschutzbehörde gewährleistet durch sehr
sorgfältige Wahrnehmung ihrer Aufgaben, dass die entsprechenden Werte tatsächlich
eingehalten und die 10 Mikrosievert nicht überschritten werden.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Entsorgung von freigegebenen
Stoffen auf Deponien nicht vergleichbar mit der Endlagerung von radioaktiven Abfällen ist,
so dass diesbezüglich zusätzliche geologische Untersuchungen auch nicht erforderlich
sind.
Mit freundlichen Grüßen
Referatsleiter Stoff- und Abfallwirtschaft,
Chemikaliensicherheit