Medien-Information
22. März 2018
Belttunnel-Planverfahren in der Zielgeraden – Buchholz: „Nach zwei aufwändigen
Planänderungen erwarten wir den Beschluss in der zweiten Jahreshälfte“
KIEL/KOPENHAGEN. Die seit knapp zehn Jahren andauernden Planungen zum Bau des
Fehmarnbelttunnels zwischen Puttgarden und dem dänischen Rødby nähern sich der
Ziellinie: Wie Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz heute (22. März) am Rande des
Landtags mitteilte, wurde in den letzten Tagen das zweite große Planänderungsverfahren
abgeschlossen. Die Planänderungen waren rechtlich zwingend, nachdem im Sommer
letzten Jahres 12.600 Einwendungen gegen das Projekt erhoben wurden.
„Weitere Hürden sind nicht in Sicht und damit liegt der schwierigste Teil des Weges hinter
uns – bei einem Projekt, das umweltrechtlich zu den komplexesten und anspruchsvollsten
deutschen Infrastrukturvorhaben der letzten Jahrzehnte zählt“, sagte Buchholz. Die
Realisierung des größten transeuropäischen Verkehrsprojekts rücke damit einen großen
Schritt näher. „Darauf können wir stolz sein“, so Buchholz. Er dankte zugleich der
dänischen Regierung, die das 7,4-Milliarden-Euro-Projekt nahezu allein finanziert, für die
gute Zusammenarbeit: „Ich bin sicher, dass wir auch den Rest des Weges erfolgreich
meistern werden.“
Das unabhängige Amt für Planfeststellung Verkehr (APV) auf deutscher Seite ist derzeit
dabei, alle nötigen Abwägungen zu treffen, den Planfeststellungsbeschluss zu verfassen
und damit das Verfahren rechtssicher zu Ende zu bringen. „Ich rechne mit dem Beschluss
bis spätestens zum Jahresende“, sagte Buchholz.
Mit Blick auf die Verfahrensdauer verwies der Minister auf die schwierigen umweltrecht-
lichen Fragen bei dem Vorhaben. So hätten die Projektträger Femern A/S und der
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) bei Fragen des
Gewässer- und Tierschutzes teilweise rechtliches Neuland betreten müssen. Zudem sei in
jeder Planungsphase eine sorgfältige Abwägung aller Interessen nötig. „Das wird durch
unsere Planfeststellungsbehörde gewährleistet – denn nur durch einen qualitativ
hochwertigen Beschluss werden wir gegen die angekündigten Klagen vor dem
Bundesverwaltungsgericht bestehen können“, so Buchholz. Er erinnerte daran, dass er
nach seinem Amtsantritt die Planfeststellungsbehörde organisatorisch neu aufgestellt,
personell aufgestockt und außerdem einen externen Planungsrechts-Experten mit der
Koordinierung und Beschleunigung des Verfahrens beauftragt hat.
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