Kulturudvalget 2014-15 (1. samling)
KUU Alm.del Bilag 59
Offentligt
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Wissenschaftliche Dienste
EZPWD – Anfrage Nr. 2637
Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Presseveröf-
fentlichungen
1.
Do you have legislation about compensation responsibility for defamation and privacy vi-
olation of individuals exposed in the press?
Schutz vor Rechtsverletzungen durch die Presse ergibt sich in Deutschland aus dem von der
Rechtsprechung aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Persönlichkeits-
recht. Dieses verfassungsmäßig garantierte Grundrecht ist zugleich als ein zivilrechtlich nach §
823 BGB geschütztes sonstiges Recht anerkannt, für dessen schuldhafte Verletzung Schadenser-
satz verlangt werden kann. In Ausnahmefällen wird auch ein Anspruch auf Geldentschädigung
zur Kompensation immaterieller Schäden gewährt. Erforderlich hierfür ist, dass es sich um einen
schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend
aufgefangen werden kann.
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts ist damit, anders als in der deutschen Rechtsordnung üb-
lich, nicht durch Gesetze, sondern im Wesentlichen durch Rechtsprechung definiert.
Die strafrechtliche Haftung für Rechtsverletzungen des Individuums durch die Presse basiert auf
den Vorschriften zum Ehrenschutz der §§ 185 ff. StGB. Bei Verletzungen der Privatsphäre kann
auch eine Strafbarkeit wegen Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs nach §§
201 – 210 StGB in Betracht kommen.
Wer unberechtigt ein Bildnis verbreitet oder zur Schau stellt kann, ebenfalls auf Antrag straf-
rechtlich verfolgt werden (§§ 33 Abs. 2 i. V. m. §§ 22, 23 KUG).
2.
Who has the right to take proceedings?
Der Verletzte kann Klage auf Schadensersatz und Geldentschädigung vor dem Zivilgericht erhe-
ben.
Der Verletzte kann bei Annahme eines Beleidigungstatbestandes, Verletzung des persönlichen
Lebens- und Geheimbereichs oder unberechtigter Bildnisveröffentlichung Strafanzeige erstatten.
Sofern es zu einer Anklage kommt, wird die Angelegenheit dann vor dem Strafgericht verhan-
delt.
WD 10 - 3000 - 073/14 (09.10.2014)
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Wissenschaftliche Dienste
EZPWD – Anfrage Nr. 2637
Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch
Presseveröffentlichungen
Seite 2
3.
What is the compensation level for injuries to a person´s reputation? Based on data from
recent years
Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung sind alle Umstände des Einzelfalls zu be-
rücksichtigen. Da der Anspruch auf Geldentschädigung ohnehin nur in Fällen schwerwiegender
Rechtsverletzungen besteht, werden niedrigere Beträge als 3000 Euro in der gerichtlichen Praxis
nicht mehr zugesprochen.
Bei einzelnen Verletzungsfällen bewegen sich die Geldentschädigungen nach Verletzung des all-
gemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Rechts am eigenen Bild in einem vier- bis mittleren
fünfstelligen Euro-Bereich, können aber bei der Kumulation mehrerer Rechtsverletzungen höher
ausfallen. So haben vorsätzliche Medienkampagnen zu Lasten einzelner Individuen als Mittel der
Auflagensteigerung unter Berücksichtigung des Präventionsgedankens bereits zu ganz erheblich
höheren Entschädigungsbeträgen geführt (400.000; 90.000).
4.
What is the level of sentencing of media regarding publishing of incorrect stories?
Über die Strafzumessung lassen sich keine allgemeingültigen Angaben machen. Daten hierzu lie-
gen nicht vor. Es kommt in diesen Fällen nur selten zu einer Anklage.
5.
Do you have an independent institution outside the Courts dealing with cases in relation
to privacy violation from media?
Es gibt den Deutschen Presserat mit seinem Beschwerdeausschuss, der jedoch keine staatliche
oder sonstige öffentliche Gewalt ausübt. Seine Tätigkeit beruht auf dem Prinzip der Freiwillig-
keit. Er kann von jedermann angerufen werden. Je nach dem Gewicht der von ihm festgestellten
Beanstandungen kann der Beschwerdeausschuss einen Hinweis, eine Missbilligung oder eine
Rüge aussprechen.
6.
Do you have any experiences about measure of compensation for injury dependant on the
economic income of the convicted? If yes what are the experiences?
Für die Bemessung der Höhe der Geldentschädigung können die faktischen wirtschaftlichen Ver-
hältnisse der hinter einem Presseorgan stehenden Konzerngruppe eine Rolle spielen. Entschädi-
gungsverpflichtungen dürfen nicht so hoch ausfallen, dass sie die Existenzfähigkeit der Institu-
tion Medien gefährden. Eine Bestandsgarantie des im Einzelfall ersatzpflichtigen Mediums ist da-
mit nicht gemeint.
Die Höhe der Geldentschädigung ist insbesondere nicht begrenzt durch die Zahlungsfähigkeit ei-
nes Anspruchsgegners.
Verfasser/in:
Gyde Maria Bullinger – Fachbereich WD 10 (Kultur, Medien und Sport)
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Wissenschaftliche Dienste
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Ansprüche bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch
Presseveröffentlichungen
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7.
Literatur
Soehring, Jörg; Hoene, Verena. Presserecht. Recherche, Darstellung, Haftung im Recht der Presse,
des Rundfunks und der neuen Medien. 5. Auflage 2013.
Korte, Benjamin. Praxis des Presserechts. 2014.
Verfasser/in:
Gyde Maria Bullinger – Fachbereich WD 10 (Kultur, Medien und Sport)