Transportudvalget 2011-12
TRU Alm.del Bilag 407
Offentligt
1147420_0001.png
1147420_0002.png
1147420_0003.png
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG18. Wahlperiode
Drucksache
18/4912-07-13
Kleine Anfragedes Abgeordneten Lars Harmsund
Antwortder Landesregierung –Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Genehmigungen Lang-LKW (Gigaliner)1. Wie viele Speditionen fahren derzeit mit Lang-LKW (Gigaliner) unter Nutzung vonEinzelgenehmigungen auf Straßen in Schleswig-Holstein?Welche Speditionen sind dies, wann ist ihnen die Einzelgenehmigung erteiltworden und bis wann sind die Einzelgenehmigungen befristet?Können diese Einzelgenehmigungen verlängert oder neue erteilt werden?Welche Straßen werden von Lang-LKW (Gigaliner) aufgrund von Einzelge-nehmigungen befahren?
Es fährt eine Spedition mit Lang-Lkw unter Nutzung von Einzelgenehmigungenauf Straßen in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um die Spedition VoigtTransport GmbH & Co.KG aus Neumünster.Der Spedition Voigt wurde jeweils eine Dauererlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Stra-ßenverkehrs-Ordnung (StVO) erteilt:oam 25. Januar 2010 für die Relation von 24539 Neumünster (Voigt TransportGmbH & Co.KG nach 22145 Braak (Lekkerland GmbH & Co.KG)) mit demFahrtweg:Neumünster, Krokamp 87 – Moselstraße – Saalestraße – Donaubogen – B
Drucksache 18/49
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode
205 – A 21 – AS Kreuz Bargteheide – A 1 – AS Stapelfeld – B 435 – AlteLandstraße – K 96 – Höhenkamp – Brookstraße – Ziel und zurückosowie am 4. Februar 2010 für die Relation von 24539 Neumünster (VoigtTransport GmbH § Co.KG) nach 24755 Büdelsdorf (ACO Logistik)) mit demFahrtweg:Neumünster, Krokamp 87 – Moselstraße – Saalestraße – Donaubogen – B205 – A 7 – AS Rendsburg/Büdelsdorf – B 203 – Friedrichsbrunnen – Ulrich-Harm-Straße – Ziel und zurückerteilt. Beide Erlaubnisse sind befristet bis zum 31. Januar 2013.Nach Rechtsauffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr undTechnologie sind nach dem Inkrafttreten der Verordnung über Ausnahmen vonstraßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinatio-nen mit Überlänge (LKWÜberlStAusnV) vom 19. Dezember 2011 keine weiterenEinzelausnahmegenehmigungen möglich. Dies gilt auch für die Verlängerung derbestehenden Einzelgenehmigungen.
2. Wie viele Speditionen fahren derzeit mit Lang-LKW (Gigaliner) im Rahmen desländerübergreifenden Feldversuchs Lang-LKW auf Straßen in Schleswig-Holstein?Welche Speditionen sind dies?Können nachträglich noch weitere Speditionen zugelassen werden?Welche Straßen werden von Lang-LKW (Gigaliner) im Rahmen des länder-übergreifenden Feldversuchs Lang-LKW in Schleswig-Holstein befahren?Nach einer aktuellen Übersicht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vom4. Juli 2012 hat eine Spedition aus Schleswig-Holstein ihre Teilnahme am Feld-versuch Lang-Lkw bekundet. Dabei handelt es sich wiederum um die SpeditionVoigt Transport GmbH & Co.KG aus Neumünster, welche die in Antwort zu Fra-ge 1 dargestellten Strecken (auch) im Rahmen des Feldversuchs Lang-Lkw so-wie zusätzlich die Strecken von 24539 Neumünster (Voigt Transport GmbH &Co.KG) nach Hannover sowie von Lübeck nach Raunheim mit Lang-Lkw befährtbzw. befahren will.Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenver-kehr nur teilnehmen, wenn mit diesen an einer wissenschaftlichen Untersuchungdurch die Bundesanstalt für Straßenwesen teilgenommen wird (§ 12 Abs. 1LKWÜberlStAusnV). Die Teilnahme ist durch das Transportunternehmen gegen-über der Bundesanstalt für Straßenwesen schriftlich auf dem Postwege zu be-kunden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 LKWÜberlStAusnV). Werden die in § 12 genanntensowie die übrigen Voraussetzungen der LKWÜberlStAusnV erfüllt, sind Trans-portunternehmen berechtigt, dass gesamte Streckennetz (Positivnetz) ein-2
Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode
Drucksache 18/49
schließlich aller für Schleswig-Holstein gemeldeten Strecken mit Lang-Lkw zu be-fahren.
3. Welche Bundesländer nehmen derzeit am länderübergreifenden FeldversuchLang-LKW teil?Am Feldversuch Lang-Lkw nehmen derzeit die Länder Bayern, Hessen, Nieder-sachsen, Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein teil.
4. Wie bewertet die Landesregierung die dänischerseits geäußerten Befürchtungen,dass keine dänischen Lang-LKW nach Beendigung des Feldversuchs Schleswig-Holstein mehr durchqueren können?Die Landesregierung hat Presseberichte in schleswig-holsteinischen Tageszei-tungen über Äußerungen des früheren dänischen Transportministers, wonachein „dänischer Gigaliner-Korridor“ gefährdet sei und dänischen Lang-Lkw künftigdie Fahrt durch Schleswig-Holstein verwehrt wäre, registriert. Es gibt keinen „Gi-galiner-Korridor“. Die LKWÜberlStAusnV gilt in Deutschland für dänische ebensowir für deutsche Spediteure. Sollte die Ausnahmeverordnung aufgehoben wer-den, entfiele die Rechtsgrundlage für dänische Unternehmen, die sich am Feld-versuch beteiligen in gleicher Weise wie für deutsche Speditionsunternehmen,die am Feldversuch teilnehmen. Wie in Antwort auf Frage 1 ausgeführt, fährtnach Kenntnis der Landesregierung derzeit jedoch keine dänische Spedition aufdem Positivnetz in Schleswig-Holstein. Anfragen des dänischen Transportminis-teriums oder der dänischen Speditionsvereinigung ITD zum Feldversuch Lang-Lkw liegen der Landesregierung im Übrigen nicht vor.
.
3