Die Rohbauabnahme ist Teil der bauaufsichtlichen Bauabnahme und damit eine gesetzliche Auflage. Damit die Mitarbeiter des Bauaufsichtsamtes den Rohbau abnehmen können, sind alle wesentlichen Bauteile - soweit möglich - derart offen zu halten, dass eine Überprüfung der Maße und der Ausführungsart möglich ist. Der Rohbau gilt als fertiggestellt, wenn alle statisch notwendigen Bauteile sowie Schornstein, Brandwände und Dachkonstruktion ausgeführt sind. Ist die Rohbauabnahme erfolgt, kann der Bau weitergeführt werden bis zur Schlussabnahme, bei der dann die sog. Nutzungsgenehmigung erteilt oder auch versagt wird